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Förderbedingungen

Weitere Informationen zu den allgemeinen Förderbedingungen finden Sie auf PROMOS-Förderung.

Individuelle Bedarfe

Für Geförderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe für Mehrausgaben zu stellen, die im Rahmen der Durchführung eines mit PROMOS geförderten Auslandsaufenthalts entstehen, wenn Krankenkasse und andere Versicherungen und Träger die Kosten nicht übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür frühzeitig direkt an das PROMOS-Team, da die Antragstellung der Fördermittel durch uns beim DAAD mind. 2 Monate Vorlauf benötigt.

Weiterführende Informationen zu Auslandsaufenthalten mit individuellen Bedarfen

Diversität und Inklusion im Ausland

PROMOS bietet leider keine zusätzlichen Fördermittel für Geförderte, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen. 

Hilfreiche Informationen zum Thema Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/Diversitaet-und-Inklusion/index.html.  

PROMOS bietet keine Austauschstudienplätze an Universitäten im Ausland an. Das Programm fördert selbst organisierte Aufenthalte.

Bewerber*innen organisieren sich also zunächst einen Studienplatz (z. B. über ein Austauschprogramm), ein Praktikum, einen Sprach- oder Fachkurs im Ausland und bewerben sich mit dieser Planung für eine PROMOS-Förderung.

Daher sind für die PROMOS-Bewerbung bereits Nachweise der Anbahnung des Auslandsaufenthalts nötig. Folgende Dokumente werden eingereicht:

  • Studienaufenthalte / Direktaustausch: die Zusage zum Austauschprogramm oder Zusage der Gastuniversität (Letter of Acceptance).
  • Forschungsaufenthalte: Zusage(n) der Einrichtung(en), an denen der Forschungsaufenthalt durchgeführt werden soll,
    Forschungsaufenthalte ohne institutionelle Anbindung (Feldforschung, Interviewreisen etc.): Zusagen zu Interviewterminen, Nachweise über Kontaktaufnahme zu Kontaktpersonen im Zielland und detaillierter Zeitplan des Forschungsvorhabens.
  • Praktikumsaufenthalte: Praktikumsvertrag oder Beschäftigungszusage mit Angaben von
      • Name und Ort der Institution,
      • Name und Geburtsdatum des*r Praktikant*in,
      • Ansprechpartner*in,
      • taggenauer Zeitraum des Praktikums,
      • Unterschrift und Stempel.
  • Sprachkurs: Anmeldebestätigung des Sprachkurses oder ein Ausdruck des Kursangebotes, aus dem die Dauer, der Zeitraum und die Wochenstundenzahl (mindestens 25) hervorgeht.
  • Fachkurs: Anmeldebestätigung von der ausländischen wissenschaftlichen Einrichtung, an der der Fachkurs angeboten wird oder die vorbereitende E-Mail-Korrespondenz und Ausdrucke des jeweiligen Fachkursangebots.


Hauptimmatrikulation an anderer Universität

Studierende, die an einer anderen Universität hauptimmatrikuliert sind und nicht an der FU ihre Gebühren zahlen, können sich nur mit einem logischen, sachlichen Grund an der FU für PROMOS bewerben. Beispielsweise wenn Sie an einem Austauschprogramm der FU teilnehmen oder eine Forschung für eine Abschlussarbeit für einen Studiengang, den Sie an der FU studieren, planen. In anderen Fällen bewerben Sie sich an ihrer Hauptuniversität.

Austauschprogramme anderer Universitäten

Mehrfachimmatrikulierte FU-Studierende, die an der FU ihre Gebühren zahlen (hier hauptimmatrikuliert sind) und an einem Austauschprogramm einer anderen Universität teilnehmen, sollten sich an der anderen Universität erkundigen, ob sie sich dort auch für PROMOS bewerben können und dies ggf. tun, um ihre Chancen zu erhöhen. Wenn Sie von beiden Universitäten eine Zusage für PROMOS erhalten, können Sie nur ein Stipendium annehmen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Charité-Studierende

Charité-Studierende bewerben sich an der Charité für PROMOS. Die Ansprechpartnerin ist Ulrike Urbatzka (E-Mail: study-abroad@charite.de). 

Nein, die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung für ein PROMOS-Stipendium.

Folgende Kombinationen sind nicht möglich:

  • PROMOS und Erasmus+ 
  • PROMOS und anderen DAAD-Stipendien (möglich: für beides bewerben, das höhere nehmen, das andere ablehnen)

Folgende Kombination ist bedingt möglich:

  • PROMOS und Stipendien aus öffentlichen, deutschen Mitteln, wenn sie unterschiedliche Förderzwecke haben. Beispiel: 2x Reisekostenpauschale nicht möglich, aber Büchergeld und Reisekostenpauschale möglich.

Folgende Kombinationen sind möglich

  • PROMOS und private Stipendien
  • PROMOS und Deutschlandstipendium
  • PROMOS und Stipendien aus anderen, nicht deutschen öffentlichen Mitteln

Auch Aufenthalte zur Durchführung von Forschungsvorhaben von Studierenden (in Bachelor-, Master-, Staatsexamensstudiengängen) können in der Kategorie Studienaufenthalt oder Vorbereitung von Abschlussarbeiten gefördert werden. Dies können Recherchen, Feldforschungsaufenthalte oder ähnliches sein.

Findet ein Forschungsaufenthalt ohne institutionelle Anbindung statt (z. B. Feldforschungen, Interviewreisen oder ähnliches), ist mit der Bewerbung ein detaillierter Zeitplan des Forschungsvorhabens einzureichen.

Promovierende können in den Kategorien Sprachkurs und Fachkurs und als Teilnehmende von Gruppen- und Wettbewerbsreisen gefördert werden.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Doktorand*innen finden Sie auf unserer Website unter 'Eine PROMOS-Förderung kommt für Sie nicht infrage?' (unten auf der Seite Förderbedingungen). 

  • Studienaufenthalte/Vorbereitung von Abschlussarbeiten/Recherche-Aufenthalte: ein bis sechs Monate
  • Praktikum: ein bis i.d.R. zwei Monate
  • Sprachkurs: drei Wochen bis sechs Monate
  • Fachkurse: 5 Tage bis maximal sechs Wochen
  • Gruppen- und Wettbewerbsreisen: maximal 12 Tage

Beachten Sie die Höchstförderungsdauer von 6 Monaten bei Studien- und Praktikumsaufenthalten innerhalb eines Studienabschnitts (Bachelor-, Master-, Staatsexamensstudiengang), wenn Sie mehrere Projekte planen.

Eine PROMOS Förderung besteht aus einer Kombinationen von drei möglichen Förderkomponenten:

  1. Teilstipendienrate (Höhe ist abhängig vom Zielland, monatliche Rate, Zuschuss zu Aufenthaltskosten),
  2. Reisekostenpauschale (Höhe ist abhängig vom Zielland, Zuschuss zu Kosten für An- und Abreise),
  3. Kursgebührenpauschale (wird nur für Sprach- und Fachkurse vergeben und beträgt einmalig 500€, Zuschuss zu  Kursgebühren).

Kosten für Visa, Versicherungen und andere Ausgaben, die durch die Aufenthalte entstehen, werden nicht separat bezuschusst.

Studiengebühren werden nicht bezuschusst. Austauschstudienplätze weltweit mit Befreiung von Studiengebühren stehen im Direktaustauschprogramm zur Verfügung.


Voll- und Teilförderung

Eine PROMOS Förderung kann aus einer oder mehreren der genannten Komponenten bestehen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Komponente.

In dieser PDF finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze.


Individuelle Bedarfe

Für Geförderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe für Mehrausgaben zu stellen, die im Rahmen der Durchführung eines mit PROMOS geförderten Auslandsaufenthalts entstehen, wenn Krankenkasse und andere Versicherungen die Kosten nicht übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür frühzeitig direkt an das PROMOS-Team, da die Antragstellung der Fördermittel durch uns beim DAAD mind. 2 Monate Vorlauf benötigt.

  • Bewerben können sich alle Studierenden, die zur Zeit ihres Auslandsaufenthaltes an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind.
  • In einem Studienabschnitt (Bachelor-, Master-, Staatsexamensstudiengang) maximal sechs Monate Förderung insgesamt für Studienaufenthalte und Praktikumsaufenthalte.
  • Promovierende werden nicht in den Kategorien Studienaufenthalte und Praktikumsaufenthalte gefördert. Bewerbung für Sprachkurse und Fachkurse und Teilnahme an geförderten Gruppenreisen sind für Promovierende  möglich.

Digital durchgeführte Kurse können nicht gefördert werden.

Wer bereits mit PROMOS gefördert wurde, kann sich erneut bewerben. Es gilt folgende Einschränkung bzgl. Studien- und Recherche- sowie Praktikumsaufenthalten:

In einem Studienabschitt (der jeweils mit einem Abschluss beendet wird: Bachelor, Master, Staatsexamen) kann man in den Kategorien Studien-/Recherche oder Praktikumsaufenthalt zusammen für maximal sechs Monate gefördert werden. Beispiel: im Bachelorstudium vier Monate Praktikum und 2 Monate Studien- oder Rechercheaufenthalt (= beide Kategorien zusammen sechs Monate in diesem Studienabschnitt). 

Im nächsten Studienabschitt (Masterstudium) stehen erneut sechs Monate für diese beiden Kategorien zusammen zur Verfügung.