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zur Fort- und Weiterbildung

In Ergänzung zur Mobilität von Studierenden und Hochschullehrer*innen bietet das Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission auch Verwaltungsangestellten die Möglichkeit, an ausgewählten Partnerhochschulen in Partnerländern im außereuropäischen Ausland Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen.

Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an Partnerhochschulen.

 

Planung

1. Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit ich einen Aufenthalt zur Fort- und Weiterbildung im außereuropäischen Ausland durchführen kann?

2. Welche außereuropäischen Hochschulen sind Partner der FU im Erasmus+ weltweit Programm?

3. Auf welche Plätze kann ich mich aktuell bewerben und wie beantrage ich die Fördermittel?

Finanzierung

4. Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung für mein Gastland?

5. Welche Zusatzförderung für Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es?

6. Welche Zusatzförderung für Geförderte mit Kind gibt es?

7. Nach welchen Förderprioritäten erfolgt die Auswahl der Geförderten?

Vorbereitung

8. Wie kann ich mich interkulturell auf einen Auslandsaufenthalt vorbereiten?

9. Welche Sprachkurse kann ich vorbereitend belegen?

Durchführung

10. Wie bin ich versichert? Welche Versicherung sollte ich zusätzlich abschließen?

11. Welche Verpflichtung haben Geförderte?

12. Sicherheitshinweis

Weitere Informationen

13. Ansprechpartnerin

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.