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Welche Zusatzförderung für Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es?

Mit einem Antrag auf finanzielle Zusatzförderung für Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird der mit einer Auslandsmobilität verbundene finanzielle Mehrbedarf individuell berechnet.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Zusätzliche Mittel für Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können beantragt werden, wenn ein Nachweis über eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung vorliegt. 

Was kann beantragt werden?
Bei der Antragstellung können ausschließlich auslandsbedingte Mehrkosten, die auf Grund der Beeinträchtigung anfallen, beantragt beziehungsweise durch die NA DAAD bewilligt werden.

Die Bewilligung über Mittel im Rahmen der finanziellen Zusatzförderung erfolgt nur dann, wenn andere Stellen (zum Beispiel Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studierendenwerke) die Kosten nicht übernehmen. Um möglichst viele Geförderte gleichermaßen unterstützen zu können und um einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln zu gewährleisten, sollen die Fördergelder möglichst wirtschaftlich eingesetzt werden.

Der Höchstsatz pro Antrag für eine Mobilität von Hochschulmitarbeitenden liegt bei 15.000 Euro.

Wie wird beantragt?
Der Antrag auf finanzielle Zusatzförderung wird gemeinsam mit den Geförderten vorbereitet, als Antragstellerin fungiert die Freie Universität Berlin.
Mit dem Antrag müssen belegende Unterlagen und Erläuterungen zur Notwendigkeit der beantragten Mittel eingereicht werden.  
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthaltes zusammen mit den belegenden Unterlagen zur Prüfung an die NA DAAD übermittelt werden. Die NA DAAD entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen sowie der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel über eine Bewilligung. 

 

Weiterführende Informationen
1. Allgemeine Hinweise zum Realkostenantrag für Geförderte mit Beeinträchtigung

2. Antragsformular

3. Abrechnungsformular

4. Erfahrungsbericht