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Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit ich einen Aufenthalt zur Fort- und Weiterbildung im außereuropäischen Ausland durchführen kann?

Um als Mitarbeiter*in der Freien Universität Berlin einen Fort- oder Weiterbildungsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ mit Partnerländern an einer außereuropäischen Universität durchführen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst muss die Freie Universität Berlin für das Land, für das Sie sich interessieren, nach erfolgreicher Antragsstellung eine Bewilligung für Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung erhalten haben. Des Weiteren muss eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen der Freien Universität Berlin und der Partnerhochschule bestehen, an der Sie Ihren Austausch durchführen möchten. Im Gegensatz zu Erasmus+ Europa gelten die interinstitutionellen Vereinbarungen in der Erasmus+ mit Partnerländern Mobilität meist universitätsweit für alle Fachbereiche und administrativen Einrichtungen.

Wenn Sie Fragen zu den Partnern haben, sprechen Sie uns bitte an.