Welche Zusatzförderung für Geförderte mit Kind gibt es?
Mit einem Antrag auf zusätzliche Mittel für Geförderte, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, wird der mit einer Auslandsmobilität verbundene finanzielle Mehrbedarf auf Grund der Mitnahme des/der Kinder individuell berechnet.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Zusätzliche Mittel für Geförderte, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern durchführen, können beantragt werden, sofern
• es sich um ein leibliches Kind, Adoptivkind oder Pflegekind handelt und
• das Kind/die Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird/werden und
• das Kind minderjährig ist.
Was kann beantragt werden?
Bei der Antragstellung auf finanzielle Zusatzförderung können ausschließlich auslandsbedingte Mehrkosten, die auf Grund der Mitnahme des Kindes/der Kinder anfallen, beantragt beziehungsweise durch die NA DAAD bewilligt werden.
Die Bewilligung beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Bedarfs für die Mitnahme des Kindes/der Kinder und erfolgt nur dann, wenn andere Stellen (z.B. Krankenkassen, Sozialamt, Auslands BAföG, Arbeitgeber etc.) diese Kosten nicht übernehmen. Um möglichst viele Geförderte gleichermaßen unterstützen zu können, wird um einen verantwortungsvollen Umgang und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel gebeten.
Der Höchstsatz pro Antrag für eine Mobilität von Hochschulmitarbeitenden liegt bei 15.000Euro.
Wie wird beantragt?
Der Antrag auf finanzielle Zusatzförderung wird gemeinsam mit den Geförderten vorbereitet, als Antragstellerin fungiert die Freie Universität Berlin.
Mit dem Antrag müssen belegende Unterlagen und Erläuterungen zur Notwendigkeit der beantragten Mittel eingereicht werden.
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthaltes zusammen mit den belegenden Unterlagen zur Prüfung an die NA DAAD übermittelt werden. Die NA DAAD entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen sowie der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel über eine Bewilligung.
Weiterführende Informationen
1. Allgemeine Hinweise zum Realkostenantrag für Geförderte mit Kind