Kunststoffbehälter mit schädlichen Restanhaftungen
>>> Sonderentsorgung über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie
Kleingebinde aus Kunststoff mit Restanhaftungen oder kleinen Resten von Chemikalien können wie Laborbetriebsmittel entsorgt werden.
Gebinde über 5 Liter mit schädlichen Restanhaftungen müssen getrennt gesammelt werden.
Die Gestellung geeigneter Sammelbehälter und die Organisation der Entsorgung erfolgen über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie, Team Sonderentsorgung, unregelmäßig nach Bedarf und auf Anforderung.
Weiterführende Links:
- Betriebsanweisung zur Entsorgung verunreinigter Betriebsmittel
- Formular zur Anforderung einer Sonderentsorgung
ACHTUNG: Sollte es möglich sein, die Gebinde vollständig zu leeren und ausgasen zu lassen oder sie ohne großen Aufwand zu reinigen, dann können die Behälter auch in der Gelben Tonne entsorgt werden. Bitte dann aber ggf. vorhandene Gefahrenaufkleber vorher entfernen oder unkenntlich machen.