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FAQ

Allgemeine FAQ

Alle ausländischen Studierenden (ausgenommen Staatsangehörige folgender Länder: EU-/ EWR-Länder sowie Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Republik Korea, Neuseeland, San Marino, USA) benötigen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme eines Studiums ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum erteilen die deutschen Auslandsvertretungen der entsprechenden Herkunftsländer. Weitere Informationen zu den Visabestimmungen erteilen die Deutschen Botschaften der jeweiligen Länder.

Das Einreisevisum bedarf der Zustimmung vom Landesamt für Einwanderung, das nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise die nötige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erteilt. Jede Änderung dieses Aufenthaltszwecks, z.B. durch Studiengang-, Fach- oder Hochschulwechsel, erfordert einen neuen Antrag bei der Ausländerbehörde. Weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis lassen sich dem Merkblatt (pdf-Datei) entnehmen.

Wer nach Berlin kommen möchte, um hier den Aufnahmetest für das Studienkolleg oder die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) abzulegen, kann ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Sprachkursvisa werden nur für die Dauer des Sprachkurses ausgestellt und können ebenso wie Touristenvisa nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Alle Studierenden müssen bei der Immatrikulation eine Bescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse für die Dauer des Studiums vorlegen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer keine private Krankenversicherung aus Deutschland oder dem Heimatland hat und unter 30 Jahre alt ist, muss eine gesetzliche studentische Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Sie kostet etwa € 105,- pro Monat.

In einigen wenigen Fällen ist der Abschluss einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. In diesem Fall wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Deutschland empfohlen.

Private Krankenversicherung

Wer eine Krankenversicherung aus dem Heimatland mitbringt oder eine deutsche private Krankenversicherung hat, muss diese bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und um eine Befreiung von den gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bitten.

Im Krankheitsfall gelten die Bestimmungen des Krankenversicherungsvertrages aus dem Heimatland bzw. die der privaten Krankenversicherung.

Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht widerrufen werden.

* Informationen für Studierende aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz hier

Die Lebenshaltungskosten hängen von den individuellen Ansprüchen und Gewohnheiten ab. Es sollte mit monatlichen Ausgaben von mindestens 934 Euro gerechnet werden (Miete, Lebensmittel, Freizeit...). Um ein Einreisevisum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass diese Summe monatlich zur Verfügung steht ohne dafür auf regelmäßiges Jobben angewiesen zu sein.

Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken haben und für ein Fachstudium eingeschrieben sind, dürfen pro Jahr insgesamt maximal 120 volle Tage oder 240 halbe Tage arbeiten. Studentische Nebentätigkeiten (z.B. als Studentische Hilfskraft) zählen dabei nicht mit.

Stipendiaten dürfen nicht nebenher arbeiten.

Studieren an der Freien Universität Berlin

Als Volluniversität bietet die Freie Universität an zwölf Fachbereichen und drei Zentralinstituten mehr als 150 Studiengänge in einem breiten Fächerspektrum. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin ist die gemeinsame medizinische Fakultät der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin. 

Die Freie Universität Berlin erhebt – außer für weiterbildende Studienangebote –  keine Studiengebühren, sondern nur so genannte "Semestergebühren und -beiträge" in Höhe von 311,99 € für das Wintersemester 2019/20.

Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen finden Sie hier. 

Freie Universität Berlin bietet keine Stipendien an, außer es wurde im Austauschabkommen zwischen unserer Institution und der Universität des oder der Studierenden vor Ort vereinbart. Studierende haben die Möglichkeit, sich für Stipendien beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu bewerben.

Es gibt einen Monobachelorstudiengang in englischer Sprache in Nordamerika-Studien an der FUB. Im Bereich der Masterstudiengänge stehen mehrere englischsprachige Programme zur Auswahl. Die Bewerbungsmodalitäten finden sich in den Fachbeschreibungen auf den jeweiligen Webseiten.

Eine Immatrikulation für einen grundständigen, zulassungsbeschränkten Studiengang, für den man sich hätte bewerben müssen, ist nicht möglich. Allerdings haben Sie eventuell die Möglichkeit, sich für einen zulassungsfreien Monobachelor zu immatrikulieren oder sich für ein Losverfahren zu bewerben. Bitte beachten Sie die gesonderten Fristen.

Die Anmeldung zum Sprachtest ist beim Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin möglich. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der folgenden Webseite:https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/sprachtests/sprachtests_studienbewerber/index.html

Bitte informieren Sie sich über das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, ob Ihr Schulabschluss zur direkten Studienberechtigung an einer deutschen Hochschule führt. Die Freie Universität prüft keine Zeugnisse. Die Prüfung ausländischer Schulabschlüsse erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Bewerbung für die Freie Universität Berlin und wird durch uni-assist durchgeführt.

Numerus Clausus bedeutet beschränkte Platzzahl. Die Hochschule legt keinen Grenzwert fest, sondern bestimmt in ihrer Zulassungsordnung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Aus dem Zulassungsverfahren ergibt sich die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit oder Punktzahl, bis zu der zugelassen werden konnte. Detaillierte Informationen sowie die Grenzwerte der letzten Semester findet man hier.

Bewerber/innen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse gemäß der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber (DSH) an der Freien Universität Berlin nachweisen. In den einzelnen Fachdarstellungen unter grundständiges Studienangebot ist jeweils angegeben, welche Sprachvoraussetzungen verlangt werden und ob u. U. ein Sprachtest absolviert werden muss. 

Bewerber/innen für das 1. Fachsemester eines Studiengangs informieren sich auf den Seiten des Sprachenzentrums der Freien Universität Berlin über Testtermine und  Anmeldung zum Test. Die Sprachkenntnisse können auch durch Äquivalente zur DSH belegt werden.

Für einige Studienangebote werden Englischkenntnisse auf einem bestimmten Niveau verlangt. Informationen zur Äquivalente hier.

Hinweise zu den Unterlagen, die im Rahmen der Bewerbung eingereicht werden müssen, finden Sie unter Bewerbung für das 1. Fachsemester mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerbung für das 1. Fachsemester mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Bewerbungsunterlagen können generell nur innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden.

Promotion an der Freien Universität Berlin

An einer Promotion Interessierte können zwischen verschiedenen Promotionswegen an der Freien Universität wählen: der sogenannten Individualpromotion oder, alternativ, der strukturierten Promotion in einem der verschiedenen Promotionsprogramme der Freien Universität.

Die "klassische" Promotion

Die Individualpromotion bei einer Professorin oder einem Professor ist in Deutschland noch immer der häufigste Weg zu promovieren. Die Freie Universität Berlin bietet als forschungsstarke Universität mit einem breiten Fächerspektrum dafür die besten Möglichkeiten.

Die "strukturierte" Promotion in einem Programm

Neben der Individualpromotion hat sich in den letzten Jahren die „strukturierte Promotion“, bspw. in einer Graduiertenschule oder einem Graduiertenkolleg der Deutschen Forschungsgemeinschaft, fest etabliert. Sie zeichnet sich gegenüber der Individualpromotion durch einige formale Besonderheiten aus, aber vor allem stärkt sie die fachliche wie soziale Integration der Doktorand*innen gegenüber der Individualpromotion erheblich.

An der Freien Universität finden sich die meisten Promotionsprogramme unter dem Dach der Dahlem Research School.

Versuchen Sie, Ihr Promotionsthema einem Fach bzw. einem Fachbereich zuzuordnen. Das Verzeichnis der Fachbereiche, die an der FU vertreten sind, gibt einen Überblick. Rufen Sie die Seite des in Frage kommenden Fachbereichs auf. Dort sind alle im Fachbereich versammelten Fächer oder Institute gelistet.

Wer genau eine Promotion betreuen darf, wird von den Promotionsordnungen des jeweiligen Fachbereichs festgelegt. In der Regel kommen dafür Universitätsprofessoren/innen, Juniorprofessoren/innen und Privatdozenten/innen an der Freien Universität in Frage.

Tipps und Ratschläge zu Themen- und Betreuungssuche für Promotionsinteressierte sind hier zu finden.

Neben der Individualpromotion hat sich in den letzten Jahren die „strukturierte Promotion“, bspw. in einer Graduiertenschule oder einem Graduiertenkolleg der Deutschen Forschungsgemeinschaft, fest etabliert. Sie zeichnet sich gegenüber der Individualpromotion durch einige formale Besonderheiten aus, aber vor allem stärkt sie die fachliche wie soziale Integration der Doktorand*innen gegenüber der Individualpromotion erheblich. 

An der Freien Universität finden sich die meisten Promotionsprogramme unter dem Dach der Dahlem Research School.

Strukturierte Promotionsprogramme in der Wissenschaftsregion Berlin/Potsdam können Sie im Portal Doctoral Programs in Berlin der Einstein-Stiftung finden.

Die Promotion kann mit Zustimmung des Promotionsausschusses in Teilzeit absolviert werden. Das Teilzeitstudium kann im Rahmen der fristgerechten Immatrikulation bzw. Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Semesterbeginn (01.04. oder 01.10.) im Self-Service Portal beantragt werden. Die Höhe der Semestergebühren und -beiträge ändert sich während eines Teilzeitstudiums nicht.

Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als ganze Hochschulsemester gezählt.

Das vorhandene Lehr- und Betreuungsangebot kann im Teilzeitstudium weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum besteht jedoch nicht. Bitte wenden Sie sich ggf. an die*den Koordinator*in in Ihrem entsprechenden strukturierten Programm.

Die hinreichende Finanzierung ist ein Eckpfeiler für den Erfolg einer Promotion. Gemeinsam mit der Abteilung VI Forschung verfolgen wir das Ziel, NachwuchswissenschaftlerInnen an der FU umfassende Informationen über Forschungsförderung und wissenschaftliche Karrierewege zukommen zu lassen.

Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Deutschlandstipendium