Studieren an der Freien Universität Berlin
Als Volluniversität bietet die Freie Universität an zwölf Fachbereichen und drei Zentralinstituten mehr als 150 Studiengänge in einem breiten Fächerspektrum. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin ist die gemeinsame medizinische Fakultät der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die Freie Universität Berlin erhebt – außer für weiterbildende Studienangebote – keine Studiengebühren, sondern nur so genannte "Semestergebühren und -beiträge" in Höhe von 311,99 € für das Wintersemester 2019/20.
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen finden Sie hier.
Freie Universität Berlin bietet keine Stipendien an, außer es wurde im Austauschabkommen zwischen unserer Institution und der Universität des oder der Studierenden vor Ort vereinbart. Studierende haben die Möglichkeit, sich für Stipendien beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu bewerben.
Es gibt einen Monobachelorstudiengang in englischer Sprache in Nordamerika-Studien an der FUB. Im Bereich der Masterstudiengänge stehen mehrere englischsprachige Programme zur Auswahl. Die Bewerbungsmodalitäten finden sich in den Fachbeschreibungen auf den jeweiligen Webseiten.
Eine Immatrikulation für einen grundständigen, zulassungsbeschränkten Studiengang, für den man sich hätte bewerben müssen, ist nicht möglich. Allerdings haben Sie eventuell die Möglichkeit, sich für einen zulassungsfreien Monobachelor zu immatrikulieren oder sich für ein Losverfahren zu bewerben. Bitte beachten Sie die gesonderten Fristen.
Die Anmeldung zum Sprachtest ist beim Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin möglich. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der folgenden Webseite:https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/sprachtests/sprachtests_studienbewerber/index.html
Bitte informieren Sie sich über das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, ob Ihr Schulabschluss zur direkten Studienberechtigung an einer deutschen Hochschule führt. Die Freie Universität prüft keine Zeugnisse. Die Prüfung ausländischer Schulabschlüsse erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Bewerbung für die Freie Universität Berlin und wird durch uni-assist durchgeführt.
Numerus Clausus bedeutet beschränkte Platzzahl. Die Hochschule legt keinen Grenzwert fest, sondern bestimmt in ihrer Zulassungsordnung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Aus dem Zulassungsverfahren ergibt sich die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit oder Punktzahl, bis zu der zugelassen werden konnte. Detaillierte Informationen sowie die Grenzwerte der letzten Semester findet man hier.
Bewerber/innen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse gemäß der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber (DSH) an der Freien Universität Berlin nachweisen. In den einzelnen Fachdarstellungen unter grundständiges Studienangebot ist jeweils angegeben, welche Sprachvoraussetzungen verlangt werden und ob u. U. ein Sprachtest absolviert werden muss.
Bewerber/innen für das 1. Fachsemester eines Studiengangs informieren sich auf den Seiten des Sprachenzentrums der Freien Universität Berlin über Testtermine und Anmeldung zum Test. Die Sprachkenntnisse können auch durch Äquivalente zur DSH belegt werden.
Für einige Studienangebote werden Englischkenntnisse auf einem bestimmten Niveau verlangt. Informationen zur Äquivalente hier.
Hinweise zu den Unterlagen, die im Rahmen der Bewerbung eingereicht werden müssen, finden Sie unter Bewerbung für das 1. Fachsemester mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerbung für das 1. Fachsemester mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Bewerbungsunterlagen können generell nur innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden.