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Erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können bei zwei- bis zwölfmonatigen Praktika Sonderförderung in Höhe von 250,-€ pro Monat zusätzlich beantragen.

Bei blended mobility Praktika und Kurzzeitpraktika (Doktorandenmobilität) beträgt der Zuschuss einmalig 100€ (physische Mobilitätsdauer 5-14 Tage) oder einmalig 150€ (physische Mobilitätsdauer 15-30 Tage).

Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Bei sozialversicherungspflichtiger

Beschäftigung gilt:

- monatl. Verdienst 450-850 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat)

- Ausübung: min. 6 Monate regelmäßig vor Beginn der Mobilität