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Erasmus+ blended mobility Praktikum

Das Erasmus+ Programm bietet in Ausnahmefällen die Möglichkeit, kurzfristige Auslandsaufenthalte mit virtuellen Phasen vom Heimatort aus zu kombinieren, wenn kein Langzeitaufenthalt von mindestens 2 Monaten möglich ist. Bei Kurzzeitpraktika kann für den Zeitraum, der im Ausland verbracht wird, ein Erasmus+ Mobilitätszuschuss gewährt werden. Der Auslandsaufenthalt dauert in diesen Fällen mindestens fünf und höchstens 30 Tage. Für die virtuelle Komponente gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Diese findet vor, während und/oder nach der Vor-Ort-Phase statt. Während der virtuellen Praktikumsphase werden fachliche Praktikumsinhalte in Ergänzung zu den Aktivitäten im Ausland bearbeitet. 

Die Erasmus+ Förderung wird weiterhin überwiegend für Langzeitmobilitäten von zwei bis zwölf Monate eingesetzt. In begründeten Einzelfällen kann Förderung für ein blended mobility Praktikum beantragt werden. Es muss nachvollziehbar begründet werden, aus welchen Gründen keine Langzeitmobilität in Frage kommt. Zu den möglichen Gründen zählen beispielsweise: 

  • gesundheitlich: chronische Erkrankungen, Grad der Behinderung von mindestens 20%,
  • familiär: Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörige,
  • studiengangsbedingt: Studienprogramme, die keine längere Abwesenheit zulassen (z.B. wegen laufender Experimente im Labor).

Teilnahmevoraussetzungen

  • Eine physische Langzeitmobilität ist aus nachvollziehbaren Gründen nicht umsetzbar. 
  • Grad der Behinderung ab 20% oder eine chronische Erkrankung liegt vor oder 
  • Studierende, die mit Kind/ern reisen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. 
  • In anderen Fällen muss bereits eine vorausgegangene, nachgewiesene, einschlägige Auslandspraktikumserfahrung vorliegen.
  • Die Mindestdauer von fünf Tagen und die Höchstdauer von 30 Tagen des physischen Auslandsaufenthalts müssen eingehalten werden.
  • Für ein Pflichtpraktikum werden mindestens drei ECTS angerechnet (nachgewiesen durch das Erasmus+ Learning Agreement). Für ein freiwilliges Praktikum orientiert sich der work load an drei ECTS.
  • Während der virtuellen Komponente findet gemeinschaftliche online Arbeit, Austausch, Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte statt.
  • Fristgerechter, vollständiger Antrag.

Mobilitätszuschuss

Für den Auslandsaufenthalt sezt sich die mögliche Förderung wie folgt zusammen:

Mobilitätsdauer Mobilitätszuschuss

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für "fewer opportunities"*

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für nachhaltiges Reisen
5-14 Tage physische Mobilität 79 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro ggf. bis zu 6 Reisetage
15-30 Tage physische Mobilität 56 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro ggf. bis zu 6 Reisetage

* fewer opportunities

Für den Zeitraum der virtuellen Phase wird kein Zuschuss gezahlt.

Beantragung

Um vorab zu prüfen, ob eine blended mobility in Ihrem Fall förderfähig ist, senden Sie uns bitte spätestens vier Monate vor Beginn des Praktikums per Email an erasmus-praktikum@fu-berlin.de: 

  • eine kurze Darstellung Ihres Auslandspraktikumsvorhabens, 
  • eine Begründung, warum ein physisches Langzeitpraktikum im Ausland nicht möglich ist, 
  • einen Nachweis eines einschlägigen, vorangegangenen Auslandspraktikums und 
  • ggf. den Nachweis über einen Grad der Behinderung, chronischer Erkrankung oder Geburtsurkunde Ihrer Kinder/Ihres Kindes bzw. Nachweis über Pflegebedürftigkeit eines/einer Angehörigen.