Doktorandenmobilität Erasmus+ Praktikum
Eingeschriebene Promovierende können an der Erasmus+ Studierendenmobilität für Praktika teilnehmen.
Die Fördermöglichkeiten für Doktorand:innen umfassen
- reguläre Langzeitpraktika im Ausland,
- Kurzzeitaufenthalte (optional in Kombination mit einer virtuellen Phase vom Heimatort aus) und
- Blended Mobilitäten mit einem kurzzeitigen physischen Aufenthalt im Ausland und einer virtuellen Phase.
Die jeweiligen Förderbedingungen finden Sie unten.
Promovierende mit einem Arbeitsvertrag mit der FU Berlin können auch an der Erasmus+ Personalmobilität, vor allem für Erasmus+ Lehraufenthalte teilnehmen.
Im Rahmen der regulären langfristigen Mobilität werden Praktika mit einer Dauer von zwei bis 12 Monaten gefördert. Die Förderbedingungen für Promovierende entsprechen der allgemeinen Erasmus+ Praktikumsförderung der Studierendenmobilität. Um an der Studierendenmobilität teilzunehmen, müssen Sie als Promovierende:r immatrikuliert sein.
Weitere Informationen finden Sie auf auf der Webseite www.fu-berlin.de/erasmus-praktikum.
Als Blended Mobilität können in Ausnahmefällen kurze Praktika im Ausland in Verbindung mit einer virtuellen Phase am Heimatort gefördert werden. Das physisch im Ausland durchgeführte Praktikum dauert fünf bis 30 Tage. Für die virtuelle Phase gibt es keine zeitlichen Vorgaben.
Weitere Informationen finden Sie auf Erasmus+ blended mobility Praktikum.
Kurzzeitpraktika von Promovierenden können als short-term Mobilität gefördert werden. Eine zusätzliche virtuelle Phase am Heimatort ist optional. Das physisch im Ausland durchgeführte Praktikum dauert fünf bis 30 Tage. Für die virtuelle Komponente gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Für den Zeitraum, der im Ausland verbracht wird, kann ein Erasmus+ Mobilitätszuschuss gewährt werden.
Die Erasmus+ Förderung wird weiterhin überwiegend für Langzeitmobilitäten von zwei bis sechs Monaten eingesetzt. In begründeten Einzelfällen kann Förderung für ein short-term Praktikum beantragt werden. Es muss nachvollziehbar begründet werden, aus welchen Gründen keine Langzeitmobilität in Frage kommt. Zu den möglichen Gründen zählen beispielsweise:
- gesundheitlich: chronische Erkrankungen, Grad der Behinderung von mindestens 20%,
- familiär: Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörige,
- studiengangsbedingt: Studienprogramme, die keine längere Abwesenheit zulassen (z.B. wegen laufender Experimente im Labor).
Teilnahmevoraussetzungen
- Eine physische Langzeitmobilität ist aus nachvollziehbaren Gründen nicht umsetzbar.
- Grad der Behinderung ab 20% oder eine chronische Erkrankung liegt vor oder
- Studierende, die mit Kind/ern reisen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
- In anderen Fällen muss bereits eine vorausgegangene, nachgewiesene, einschlägige Auslandspraktikumserfahrung vorliegen.
- Die Mindestdauer von fünf Tagen und die Höchstdauer von 30 Tagen des Praktikums müssen eingehalten werden.
- Eine physische Langzeitmobilität ist nicht umsetzbar.
- Fristgerechter, vollständiger Antrag.
Mobilitätszuschuss
Für den Auslandsaufenthalt sezt sich die mögliche Förderung wie folgt zusammen:
| Mobilitätsdauer | Mobilitätszuschuss |
Mögliche zusätzliche Zuschüsse |
Mögliche zusätzliche Zuschüsse |
| Tag 5-14 der physischen Mobilität | 79 Euro pro Tag | ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro |
ggf. bis zu 6 Reisetage |
| Tag 15-30 der physischen Mobilität | 56 Euro pro Tag | ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro |
ggf. bis zu 6 Reisetage |
* fewer opportunities = Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung ab 20 und Studierende, die mit Kind/ern reisen.
Für den Zeitraum der virtuellen Phase wird kein Zuschuss gezahlt.
Beantragung
Um vorab zu prüfen, ob ein short-term Praktikum in Ihrem Fall förderfähig ist, senden Sie uns bitte spätestens vier Monate vor Beginn des Praktikums per Email an erasmus-praktikum@fu-berlin.de:
- eine kurze Darstellung Ihres Auslandspraktikumsvorhabens,
- eine Begründung, warum ein physisches Langzeitpraktikum im Ausland nicht möglich ist (relevante Gründe s.o. Teilnahmevoraussetzungen),
- ggf. einen Nachweis eines einschlägigen, vorangegangenen Auslandspraktikums und
- ggf. den Nachweis über einen Grad der Behinderung, chronischer Erkrankung oder Geburtsurkunde Ihrer Kinder/Ihres Kindes bzw. Nachweis über Pflegebedürftigkeit eines/einer Angehörigen.
