Vor der Abreise
Erasmus+ -Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung, einen entsprechenden Nachweis über Ihr Auslandsstudium erhalten Sie im Erasmus-Team.
Mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie hier.
Das Learning Agreement muss von den Studierenden, dem Erasmus-Koordinator Ihres Instituts an der FU sowie dem Koordinator an der Partnerhochschule unterschrieben werden. Nur wenn all diese Unterschriften vorliegen und Tabelle A und Tabelle B ausgefüllt sind, ist das Learning Agreement vollständig. Grundsätzlich sind die Studierenden selbst für das Einholen der Unterschriften zuständig. Dem Erasmus+ International Credit Mobility-Team der FU sollte das Learning Agreement möglichst vor Antritt des Auslandsstudiums als Kopie/Scan vorliegen.
Nein. Jede Hochschule kann das eigenständig entscheiden und an der FU gibt es solch eine Regelung nicht. 30 ECTS-Punkte pro Semester gelten als Richtwert der EU. Es kann jedoch sein, dass es von der Partnerhochschule oder von Ihrem Fachbereich/ Institut bestimmte Vorgaben gibt. Einfluss auf Ihren Mobilitätszuschuss, der von der FU ausgezahlt wird, hat dies jedoch nicht.
Um sich auch im Alltag in Ihrem Gastland verständigen zu können, empfehlen wir sich vor Studienantritt wenigstens Grundkenntnisse anzueignen – am besten fangen Sie schon in Berlin damit an. Hierfür gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten:
· Sprachenzentrum der FU: http://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/
· Sprachtandem des Internationales Clubs der FU: http://www.internationalerclub.de/
· Volkshochschulen: http://www.berlin.de/vhs/kurse/sprachen/
· Sprach- und Kulturbörse der TU: http://www.skb.tu-berlin.de/
Viele Partnerhochschulen bieten auch Sprachkurse vor Semesterbeginn und/oder Semester begleitende Kurse an.
Mit dem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Freie Universität Berlin noch die Europäische Kommission oder der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Aufenthalten entstehen.
Die Studierenden verpflichten sich mit Annahme des Zuschusses, dass sie selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung) Sorge tragen.
Krankenversicherung
Wie in Deutschland, so müssen Sie auch im Ausland zur Immatrikulation an Ihrer Gasthochschule nachweisen, dass Sie eine Krankenversicherung haben, die im Gastland anerkannt ist. Mit diesem Nachweis können Sie sich oft, aber nicht immer von der obligatorischen Krankenversicherung vor Ort befreien lassen. Gegebenenfalls sollten Sie in Deutschland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abschließen, die z. B. die medizinischen Behandlungskosten in Nicht-EWR-Staaten übernimmt, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, und notfalls auch Ihren Rücktransport nach Deutschland finanziert.
Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung
Für Studienaufenthalte und Praktika in Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann auch der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Ihre Gasthochschule Sie nicht gegen Unfälle versichert.
Über den DAAD kann man eine „Gruppenversicherung“ abschließen, die sowohl eine Auslandskranken- als auch eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung umfasst. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD https://www.daad.de/de/der-daad/was-wir-tun/versicherung/.
Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, erkundigen Sie sich bei Ihren bisherigen Versicherern nach dem Umfang Ihres Versicherungsschutzes während des geplanten Auslandsaufenthaltes und lassen Sie sich ggf. unabhängig beraten. (http://www.bundderversicherten.de/)