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Weiterbildene Masterstudiengänge: Allgemeine Informationen zur Bewerbung

Die Freie Universität Berlin bietet zahlreiche kostenpflichtige weiterbildende Masterstudiengänge an. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Masterstudiengängen finden Sie unter Studienangebot. Wenn Sie den gewünschten Masterstudiengang auswählen, erhalten Sie Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den jeweiligen Zugangssatzungen zur Vergabe von Studienplätzen und den Gebühren.

Sie sollten sich nur für einen weiterbildenden Master bewerben, wenn Sie Ihren ersten Hochschulabschluss bereits erlangt haben.

Für deutschsprachige weiterbildende Masterstudiengänge sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf einem bestimmten Niveau erforderlich. Wenn der Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben wurde, müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Zugangsvoraussetzung für die deutschsprachigen weiterbildenden Masterstudiengänge ist der Nachweis des Bestehens der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit DSH 2 oder der Nachweis eines Äquivalents gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerberinnen oder Bewerber an der Freien Universität Berlin.

Sollten Sie die DSH 2 oder ein Äquivalent noch nicht erreicht haben, ist zur Bewerbung ein Mindestniveau an Deutschkenntnissen anhand der folgenden Zeugnisse nachzuweisen:

  • benotetes Zeugnis/Zertifikat C1 GER einer Sprachenschule 
  • TestDaF mit mindestens Niveau 4 in zwei Teilprüfungen und Niveau 3 in zwei Teilprüfungen (z. B. 4/4/3/3)
  • Einstufungstest, der das Niveau C1 GER bescheinigt
  • DSH 1

Im Fall einer Zulassung erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid eine Einladung zur DSH.

Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, das entsprechende Deutschzeugnis (DSH 2 oder Äquivalent) schon mit der Bewerbung für den Masterstudiengang nachzuweisen!

Für weiterbildende Master bewerben Sie sich im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin.

Im Online-Antrag hochzuladende Unterlagen:

Dokumente

Erläuterung

Studienabschlusszeugnis und Fächer- und Notenübersicht (offizielles Transkript)

mit Angabe des Abschlussdatums;
markieren Sie bitte das Abschlussdatum bei Abschluss aus dem Ausland
Nachweis über berufspraktische Erfahrung/en von in der Regel nicht unter einem Jahr nach dem Hochschulabschluss z. B. Arbeitszeugnis, Arbeitsnachweis, Praktikumsnachweis
Übersetzungen Wenn Sie Ihren Studienabschluss oder die berufspraktische Erfahrung im Ausland erworben haben, müssen Sie zusätzlich von einem offiziellen Übersetzer angefertigte Übersetzungen der Nachweise einreichen. Englischsprachige Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden.
ggf. Nachweis von Deutschkenntnissen nur für deutschsprachige weiterbildende Masterstudiengänge
zusätzliche Unterlagen unter Studienangebot können Sie sich in der jeweiligen Zugangssatzung des Studiengangs informieren, welche weiteren Unterlagen hochgeladen werden können
zusätzlich ein Zertifikat einer Akademischen Prüfstelle (APS) Studieninteressierte aus China, Vietnam und Indien

Bitte prüfen Sie zuerst, welche Bewerbungsfrist für Ihren gewünschten Studiengang gilt.

Zum Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin