Fremdsprachliche Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium
In den einzelnen Studiengangdarstellungen der konsekutiven Masterstudiengänge unter Studienangebot ist bei den Zugangsvoraussetzungen jeweils angegeben, ob und welche Sprachkenntnisse verlangt werden.
Die Sprachnachweise müssen grundsätzlich bereits zur Bewerbung eingereicht werden.
Informationen über die Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen finden sich auf den Seiten des Sprachenzentrums der Freien Universität Berlin. Über die Gleichwertigkeit von Sprachzeugnissen entscheidet gemäß der Zugangssatzung der zuständige Prüfungsausschuss.
Englischkenntnisse können entweder durch die Vorlage von Schulzeugnissen oder von Zeugnissen über Sprachtests nachgewiesen werden.
HINWEIS: Bitte beachten Sie mögliche Hinweise auf den Websites des Studiengangs, für den Sie sich bewerben möchten. Sollte es zusätzliche Anforderungen oder Abweichungen von diesen Anforderungen geben, informiert dazu der jeweilige Studiengang. Dies gilt auch für Informationen zur Anerkennung sonstiger möglicher Nachweise.Niveau | Äquivalente |
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B1 GER |
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B2 GER |
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C1 GER |
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