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Konsekutive Masterstudiengänge

Sie sollten sich nur für einen Masterstudiengang bewerben, wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss entweder bis zur Immatrikulation oder spätestens im Laufe des 1. Fachsemesters vorlegen können. Grundsätzlich gilt, dass die im Bachelorstudiengang zu erbringenden Leistungen für jeden Studienbestandteil vollständig und erfolgreich abgeschlossen sein müssen, aber ggf. erst zwei Drittel der Leistungen bescheinigt werden können.

Auf dem Studienabschlusszeugnis oder auf dem Transkript muss eine Gesamtnote ausgewiesen sein. Ist dies nicht der Fall, nehmen Sie zwar am Zulassungsverfahren teil, stehen jedoch am Ende der Rangliste. Für die Berechnung der Gesamtnote aus Ihren Einzelnoten wenden Sie sich bitte an Ihre bisherige Hochschule. Die Freie Universität Berlin errechnet keine Gesamtnote aus Einzelnoten und akzeptiert auch keine Selbsteinschätzungen der Bewerber*innen.

In den einzelnen Studiengangdarstellungen der konsekutiven Masterstudiengänge unter Studienangebot ist bei den Zugangsvoraussetzungen jeweils angegeben, ob und welche Sprachkenntnisse verlangt werden.