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Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?

Dieser Begriff beschreibt die Qualifikation, die Sie erworben haben müssen, um zur Aufnahme eines Studiums an der Freien Universität Berlin berechtigt zu sein. Sie müssen eine Qualifikation erlangt haben, die Sie im Land Berlin zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule berechtigt.
Im Regelfall ist die Hochschulzugangsberechtigung das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) oder die Europäische Reifeprüfung an einer Europäischen Schule, jedoch kann auch eine berufliche Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen zum Studium berechtigen.
Möglich ist auch, die Schule mit einer fachgebundenen Hochschulreife abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass dieser Schulabschluss nur zum Studium bestimmter Fächer berechtigt. In der Regel sind diese Fächer auf dem Zeugnis benannt.
Eine Fachhochschulreife (FHR) wiederum berechtigt nicht zum Studium an der Freien Universität Berlin. Erst wenn ein Abschluss an einer Fachhochschule erworben wurde, ist man berechtigt, ein Studium an der Freien Universität Berlin aufzunehmen. Der Studienabschluss an der Fachhochschule ist gleichzusetzen mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung.

Wichtige Informationen bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung:

Ob Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ist nicht vom Ort Ihrer Schule abhängig, sondern davon, ob es sich um einen deutschen oder einen ausländischen Schulabschluss handelt. Sie haben auch eine "ausländische HZB", wenn Sie z.B.

  • ein französisches Baccalauréat am Französischen Gymnasium in Berlin
  • ein International Baccalaureate an einer Internationalen Schule in Deutschland
  • die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

absolviert haben.

Wie ausländische Zeugnisse genau zu bewerten sind, legt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) der Kultusministerkonferenz (KMK) fest. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie auf der Datenbank anabin.

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