Einstufung in höhere Fachsemester
- Grundständige Studiengänge -
Bei zulassungsfreien Studiengängen wenden Sie sich bitte vor der Immatrikulation an die/den Zuständige/n des gewünschten Studiengangs.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wenden Sie sich bitte erst nach Erhalt des Zulassungsbescheids an die/den Zuständige/n des auf dem Zulassungsbescheid genannten Studiengangs.
Bitte nutzen Sie die hier zur Verfügung gestellte Vorlage des Einstufungsbescheids und tragen nur das Semester, den Namen, das Geburtsdatum und die private E-Mail-Adresse ein. Alle grauen Felder werden dann vom Fachbereich ausgefüllt. Reichen Sie dieses Dokument mit Ihren Leistungsnachweisen bei dem zuständigen Fachbereich ein.
Wenn Sie einen Kombinations-Bachelor studieren möchten, wenden Sie sich bitte je Bestandsteil an die/den jeweils Zuständige/n.
Auflistung der Zuständigen in den Fachbereichen:
- Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie
- Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie:
- Fachbereich Geowissenschaften
- Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften
- Fachbereich Mathematik und Informatik
- Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
- Fachbereich Physik
- Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften (auch Nordamerikastudien)
- Fachbereich Rechtswissenschaft - Prüfungsbüro
- Fachbereich Veterinärmedizin
- Fachbereich Wirtschaftswissenschaft:
Falls Sie sich unsicher sind, zu welchem Fachbereich Ihr gewünschter Studiengang gehört, so können Sie sich im Studienangebot informieren.
Schlagwörter
- Anerkennung von Leistungen
- Einstufung höhere Fachsemester Prüfungsbüro FU