Springe direkt zu Inhalt

Einstufung in höhere Fachsemester

- Grundständige Studiengänge -

Bei zulassungsfreien Studiengängen wenden Sie sich bitte vor der Immatrikulation an die/den Zuständige/n des gewünschten Studiengangs.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wenden Sie sich bitte erst nach Erhalt des Zulassungsbescheids an die/den Zuständige/n des auf dem Zulassungsbescheid genannten Studiengangs.

Bitte nutzen Sie die hier zur Verfügung gestellte Vorlage des Einstufungsbescheids und tragen nur das Semester, den Namen, das Geburtsdatum und die private E-Mail-Adresse ein. Alle grauen Felder werden dann vom Fachbereich ausgefüllt. Reichen Sie dieses Dokument mit Ihren Leistungsnachweisen bei dem zuständigen Fachbereich ein. 

Wenn Sie einen Kombinations-Bachelor studieren möchten, wenden Sie sich bitte je Bestandsteil an die/den jeweils Zuständige/n.

Auflistung der Zuständigen in den Fachbereichen:

  1. Erziehungswissenschaft / Bildungswissenschaft
  2. Grundschulpädagogik
  3. Sonderpädagogik
  4. Psychologie
  1. Betriebswirtschaftslehre
  2. Volkswirtschaftslehre

Falls Sie sich unsicher sind, zu welchem Fachbereich Ihr gewünschter Studiengang gehört, so können Sie sich im Studienangebot informieren.

Schlagwörter

  • Anerkennung von Leistungen
  • Einstufung höhere Fachsemester Prüfungsbüro FU