Springe direkt zu Inhalt

Häufige Fragen zur Antragsstellung und zum Fonds

Antragsteller*in

Es werden nur Artikel finanziert, bei denen Angehörige der Freien Universität Berlin als "Submitting" oder "Corresponding Author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich sind.

Für die Direktbezahlung gilt: Der/die Korrespondenzautor*in muss zum Zeitpunkt der Artikeleinreichung (submission) beim Verlag Mitglied der Freien Universität Berlin gemäß § 43 Berliner Hochschulgesetz sein. Sollte der/die Autor*in zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr FU-Mitglied sein, ist das Datum, an dem der Artikel bei dem Verlag eingereicht worden ist, entscheidend. Zwischen der Artikeleinreichung beim Verlag und der Veröffentlichung und Rechnungslegung durch den Verlag sollten nicht mehr als zwei Jahre liegen.

Die FU-Affiliation des/der Korrespondenzautors/-autorin muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein. Die Nachweispflicht liegt bei dem/der Korrespondenzautor*in.

Promotionsstudent*innen sind als Doktorand*innen lt. § 43 Abs. 5 BerlHG Mitglieder der Hochschule, also FU-Angehörige, und können Kostenübernahmen für Artikelgebühren beantragen.

  • Doktorand*innen, d.h. alle an der Freien Universität zugelassenen/eingeschriebenen Promotionsstudent*innen.
  • Postdoktorand*innen: akademische Mitarbeiter*innen der Freien Universität; befristet beschäftigt, promoviert, (noch) nicht habilitiert oder bereits habilitiert sowie Wissenschaftler*innen mit bis zu 10 Jahren Forschungserfahrung nach der Promotion unter Herausrechnung nicht forschungsrelevanter Zeiten.

Nein, FU-Mittel aus dem Fonds können nicht genutzt werden, da die Charité als eigenständige organisatorische Einheit agiert.

Das Open-Access-Team der Charité steht Ihnen für Fragen zum Thema Open Access und den damit verbundenen Services an der Charité gern zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite: https://bibliothek.charite.de/publizieren/open_access/.

Bedingungen für die Kostenübernahme

Die Rechnung muss eindeutig einem corresponding oder submitting author der Freien Universität Berlin zuzuordnen sein. Die FU-Affiliation muss in der Veröffentlichung und auf der Rechnung deutlich erkennbar sein. Die Nachweispflicht liegt bei den Autor*innen.

Ja, das ist möglich. In jedem Fall muss aber auch die FU-Dienstadresse angegeben sein.

Relevant für die Erstattung ist nur, ob es sich um eine Veröffentlichung in einem "echten" Open-Access-Journal handelt. Dieses ist in der Regel im DOAJ (Directory of Open Access Journals) nachgewiesen. Es spielt dabei keine Rolle, auf welchen Webseiten der Artikel zusätzlich gelistet ist.

Auch wenn Zeitschriften (noch) nicht im DOAJ gelistet sind, können Gebühren aus dem Publikationsfonds erstattet werden. Voraussetzung ist immer, dass es sich um reine Open-Access-Zeitschriften handelt, die gemäß der Förderbedingungen auch strengen Qualitätssicherungsverfahren unterliegen müssen.

Bearbeitung der Anträge

Ja, nach Abschluss des Vorgangs erhalten Sie von der Redaktion Dokumentenserver eine E-Mail, in der Ihnen außerdem auch die URL Ihrer im Refubium freigeschalteten Ressource mitgeteilt wird.

Rechnung

Sie können Ihre FU-Affiliation oder die folgende Adresse der Redaktion Dokumentenserver als Rechnungsadresse angeben:
Freie Universität Berlin
Zentralbibliothek
Redaktion Dokumentenserver
Garystraße 39
14195 Berlin


Rechnungsadressen ohne Bezug zur Freien Universität Berlin werden nicht akzeptiert.

Nein, das ist nicht möglich.

Liegen die Publikationsgebühren über 2000 EUR (exkl. MwSt.) ist eine anteilige Finanzierung über den Fonds nicht möglich. Wir empfehlen unseren Autor*innen mit dem betreffenden Verlag in Nachverhandlung zu treten und eine reduzierte Rechnung zu erbitten.

Findet bei der Bezahlung Ihrer Rechnung das „Reverse-Charge-Verfahren“ (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) Anwendung, muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Freien Universität Berlin auf der Rechnung vermerkt sein. Diese lautet:
DE 811304768

Das „Reverse-Charge-Verfahren“ findet bei fast allen Auslandsrechnungen Anwendung. Bitte kontaktieren Sie die Redaktion Dokumentenserver, wenn Sie Fragen dazu haben:
edocs@ub.fu-berlin.de

Sofern eine leichte Überschreitung der APC-Grenze von 2000 EUR (exkl. MwSt.) lediglich dem geänderten Wechselkurs geschuldet ist, werden auch solche Artikel über den Fonds finanziert.

Weiteres

Sie melden Ihre Metadaten über ein Eingabeformular an und laden anschliessend Ihr Dokument hoch. Weitere nützliche Informationen erhalten Sie hier.

Lt. Open Access Policy empfiehlt die Freie Universität Berlin Hochschulangehörigen ausdrücklich die Verwendung des Autoren- und Kontributorenidentifiers ORCID.

Hier erhalten Sie weitere Hinweise.