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Bedingungen für die Kostenübernahme

Die Rechnung muss eindeutig einem corresponding oder submitting author der Freien Universität Berlin zuzuordnen sein. Die FU-Affiliation muss in der Veröffentlichung und auf der Rechnung deutlich erkennbar sein. Die Nachweispflicht liegt bei den Autor*innen.

Ja, das ist möglich. In jedem Fall muss aber auch die FU-Dienstadresse angegeben sein.

Relevant für die Erstattung ist nur, ob es sich um eine Veröffentlichung in einem "echten" Open-Access-Journal handelt. Dieses ist in der Regel im DOAJ (Directory of Open Access Journals) nachgewiesen. Es spielt dabei keine Rolle, auf welchen Webseiten der Artikel zusätzlich gelistet ist.

Auch wenn Zeitschriften (noch) nicht im DOAJ gelistet sind, können Gebühren aus dem Publikationsfonds erstattet werden. Voraussetzung ist immer, dass es sich um reine Open-Access-Zeitschriften handelt, die gemäß der Förderbedingungen auch strengen Qualitätssicherungsverfahren unterliegen müssen.