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Prozess Lahav Shapira gegen die Freie Universität Berlin

Da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, bittet die Freie Universität um Verständnis, dass sie sich zu Details des Falles nicht äußern kann. Unabhängig davon werden die Sicherheitsbedenken und Rückmeldungen jüdischer Studierender sehr ernst genommen.

Da viele diskriminierende Aussagen oder Handlungen nicht strafbar sind, setzt die Freie Universität Berlin auf Aufklärung und Bewusstseinsbildung statt Sanktionen.

Die Hochschule hat unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Im November 2023 eine zentrale Ansprechperson für von Antisemitismus Betroffene etabliert und inzwischen um weitere Ansprechpersonen erweitert
  • zahlreiche Workshops, Dialogformate und Weiterbildungen zu Antisemitismus, Diversität und Diskriminierung durchgeführt – sowohl für Studierende als auch für Mitarbeitende,
  • die Entfernung von Plakaten oder Schmierereien mit antisemitischem oder diskriminierendem Inhalt beschleunigt und strukturell abgesichert,
  • einen Code of Conduct (Verhaltenskodex) zum respektvollen Miteinander auf dem Campus verabschiedet und kommuniziert,
  • den Austausch mit jüdischen Organisationen und externen Beratungsstellen intensiviert,

in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden das Sicherheitskonzept regelmäßig überprüft und angepasst.

Die Freie Universität Berlin nimmt die Sicherheit aller Studierenden – und besonders jüdischer Studierender – sehr ernst. In konkreten Bedrohungssituationen ergreift die Hochschule zielgerichtete Maßnahmen, darunter auch der Einsatz von Sicherheitsdiensten oder Schutz durch die Polizei, wenn dies erforderlich ist.

Gleichzeitig ist die Universität – wie jede Hochschule – ein offener, freier Ort. Der physisch und geistig zugängliche Campus ist Ausdruck der Wissenschaftsfreiheit und eine grundlegende Voraussetzung für Forschung, Lehre und gesellschaftlichen Dialog. Eine Universität kann und soll kein dauerhaft überwachter Raum sein – denn ein solcher Wandel würde genau jene Offenheit einschränken, die es zu verteidigen gilt.

Die Universität setzt deshalb auf ein umfassendes Schutzkonzept: mit individueller Unterstützung für Betroffene, präventiver Bildungsarbeit, klarer Haltung gegen Antisemitismus, enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden – und leicht zugänglichen Meldewegen für alle, die sich bedroht fühlen.

Mitarbeitende eines Wachschutzdienstes sind regelmäßig auf dem Campus präsent. Darüber hinaus werden bei bestimmten Veranstaltungen oder in besonderen Lagen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen – in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Antisemitische Vorfälle an der Freien Universität Berlin werden sehr ernst genommen. Betroffene können sich vertraulich an die Ansprechpersonen für von Antisemitismus Betroffene oder die Stabsstelle für Diversity und Antidiskriminierung wenden. Jeder Fall wird dokumentiert und – wo möglich – disziplinarisch oder juristisch aufgearbeitet. Die Universität arbeitet in diesem Zusammenhang auch mit externen Stellen zusammen, etwa der Polizei oder zivilgesellschaftlichen Partnern. Darüber hinaus erstattet die Freie Universität Berlin einmal jährlich der Senatsverwaltung Bericht, in dem sämtliche nach AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz) eingegangenen Beschwerden aufgeführt werden.

Politische Meinungsäußerungen sind auf dem Campus im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit grundsätzlich zulässig. Die Freie Universität Berlin tritt jedoch entschieden gegen jede Form von Antisemitismus, Diskriminierung, Volksverhetzung oder Gewaltverherrlichung ein. Bei institutionell verantworteten Veranstaltungen auf dem Campus werden Inhalte und Aushänge regelmäßig überprüft; bei Verstößen wird im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten eingegriffen – etwa durch Untersagung von Veranstaltungen oder Entfernung von Inhalten. Für Aktivitäten studentischer Gruppen in Räumlichkeiten, die nicht der unmittelbaren Kontrolle der Universität unterliegen, bestehen rechtlich enge Grenzen hinsichtlich einer präventiven Einflussnahme. Dennoch werden Hinweise auf problematische Inhalte sehr ernst genommen und im Einzelfall mögliche Handlungsoptionen geprüft.

Die Freie Universität hat ein Diversitäts- und Antidiskriminierungskonzept erarbeitet, das auf drei Säulen basiert: Prävention, Beratung und Beschwerde. Leitend ist dabei die Antidiskriminierungssatzung der Universität. Auf dieser Grundlage wurde zudem ein Code of Conduct entwickelt. Dieser formuliert klare Erwartungen an ein respektvolles Miteinander auf dem Campus. Awareness-Teams tragen dazu bei, für unterschiedliche Diskriminierungsformen und Themen der sozialen Gerechtigkeit zu sensibilisieren. Strukturelle Bedarfe werden im Rahmen eines langfristigen Entwicklungsprozesses aus Beratungs- und Beschwerdefällen abgeleitet.

Stand: 11.07.2025