Förderung für Gastaufenthalte an der FUB
Gültig für alle Anträge ab dem 01. August 2025: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Haushaltslage der FUB und möglicher (weiterer) Kürzungen des Landes Berlin alle internen Förderungen ab dem 1. März 2026 unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln stehen.
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Die Freie Universität bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Finanzierung von Gastaufenthalten aus Haushalts- oder Drittmitteln. Wenn Sie die Einladung internationaler Gäste planen, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren zuständigen Fachbereich, da die Abteilung Internationales auch dezentrale Mittel zur Verfügung stellt.
Der Fokus von Gastaufenthalten liegt im Anschub neuer Kooperationen und der Gewinnung hervorragender internationaler Forscher*innen auf allen Karrierestufen. Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Freien Universität Berlin.
- Testaufenthalte für internationale Promovierende: zwei- bis dreimonatige Aufenthalte zur Erprobung einer Promotionseignung
- Anschubfinanzierung für AvH-Aufenthalte: Reise- und Aufenthaltskosten zur Vorbereitung von Fellowships der Alexander von Humboldt-Stiftung an der Freien Universität Berlin
- Global Faculty Program: Aufenthalte von Gastwissenschaftler*innen zur Vernetzung mit internationalen Partnern, unabhängig von bestehenden Verträgen mit der Freien Universität Berlin
Fördermaßnahmen zum Anschub von internationalen Vorhaben, insbesondere in der Zusammenarbeit mit strategischen Partnern sowie im Rahmen des Universitätsverbunds Una Europa, finden Sie auf den Seiten der Projektförderung.