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Richtlinie zur Umsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen – Professorinnenprogramm 2030

News vom 06.03.2018

Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:

  1. den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
  2. die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
  3. die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
  4. den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.

Zweck dieser Fördermaßnahme ist es, über die Anschubfinanzierungen für Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren den Anteil von Professorinnen an Hochschulen in Deutschland nachhaltig weiter in Richtung Parität zu erhöhen.


Termin: Vorlage von Gleichstellungskonzepten in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens 31.08.2024 (für die zweite Einreichungsrunde), 31.08.2025 (für die dritte Einreichungsrunde)
Adresse: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., Projektträger – Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Kontakt: Dr. Heike Scheidemann, Dr. Astrid Schüßler, Tel.: 0228/3821 2500, pp@dlr.de
Weitere Informationen: Ausschreibung