Geschäftsstelle des Zentralen Ethik-Ausschusses
Über den Ethik-Ausschuss
Ethics
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Mitglieder der Freien Universität Berlin können sich vor der Durchführung eines Forschungsvorhabens vom Zentralen Ethikausschuss beraten lassen, wenn dies im Rahmen von Forschungsvorhaben von Dritten (insb. Mittelgebern, Verlagen) gefordert wird oder das Forschungsvorhaben anderweitig wissenschaftsethisch relevante Fragen aufwirft.
Ein Begutachtungsverfahren durch den gesamten Ausschuss, welches für die Erteilung eines förmlichen Ethikvotums erforderlich ist, wird auf schriftlich bei der Geschäftsstelle des Zentralen Ethikausschusses zu stellenden Antrag eingeleitet. Das Begutachtungsverfahren nimmt ca. 8 Wochen in Anspruch. Zur Vermeidung von Rückfragen und Beschleunigung des Verfahrens wird allen Antragsstellenden empfohlen, sich an der „Checkliste für die Antragsstellung“ zu orientieren.
Der Zentrale Ethikausschuss ist zuständig für die Begutachtung von Forschungsprojekten aus allen Fachbereichen der Freien Universität Berlin, ausgenommen des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie, welcher über eine eigene Ethikkommission verfügt. Für Forschungsprojekte, die medizinische Forschung am Menschen und entnommenem menschlichen Material sowie epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten beinhalten, ist die Ethikkommission der Charité – Universitätsmedizin Berlin zuständig. Fragen, welche in die Zuständigkeiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), insbesondere im Veterinärwesen, fallen, sind nicht Gegenstand der Beratung bzw. Begutachtung durch den Zentralen Ethikausschuss.
Alle Fachbereiche der Freien Universität Berlin entsenden eine/n Vertreter/in in den Zentralen Ethikausschuss; die Zentralinstitute der Freien Universität Berlin können jeweils eine/n Vertreter/in in den ZEA entsenden. Die derzeitigen Mitglieder können der hier abrufbaren Liste entnommen werden. Den Vorsitz im Zentralen Ethikausschuss führt der/die jeweilige Vizepräsident/in für Forschung der Freien Universität Berlin. Zur administrativen Unterstützung der Tätigkeit des Zentralen Ethikausschusses ist in der Abteilung Forschung eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Details zum Prozedere bei einem Begutachtungsverfahren können der Geschäftsordnung des Zentralen Ethikausschusses entnommen werden. Für Verfahrensfragen steht die Geschäftsstelle des Zentralen Ethikausschusses jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Antragsstellung und die anschließende Kommunikation mit der Geschäftsstelle erfolgt ab dem 01.05.2024 ausschließlich über die Software ethikPool. Den Link zum Antragsportal finden Sie hier. Vor der ersten Einreichung müssen Sie einen persönlichen Account erstellen. Das Ethik-Votum wird Ihnen ebenfalls über ethikPool zur Verfügung gestellt.

