Springe direkt zu Inhalt

Was muss bei der Beantragung eines Drittmittelprojektes generell beachtet werden?

  1. Grundsätzlich ist jedes in der Forschung tätige Hochschulmitglied im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit berechtigt, aus Drittmitteln finanzierte Forschungsvorhaben durchzuführen (siehe hierzu § 40 BerlHG bzw. § 25 HRG).
  2. Informationen zu Forschungsprogrammen/Projektförderung erhalten Sie z.B. bei den oben genannten Fördereinrichtungen, über die regelmäßigen Ausschreibungen zur Forschungsförderung im Internet und beim Team Forschungsförderung und -information.
  3. Die Freie Universität Berlin muss über die geplante Einwerbung von Forschungsgeldern informiert werden - im Besonderen die Hochschulleitung, die Fachbereichs- bzw. Institutsleitung sowie die Abteilung Forschung. Im Idealfall geschieht dies vor der Beantragung, spätestens jedoch vor Annahme eines Forschungsprojektes. Hierfür verwenden Sie bitte die elektronische Projektanzeige (ePA) im Elsa-Portal der Freien Universität Berlin (mehr Informationen zur ePA). Lassen Sie sich zunächst von Ihrer Instituts- bzw. Fachbereichsleitung die Durchführbarkeit des Forschungsprojektes bestätigen (Punkt E des Anzeigebogens) und leiten Sie den Anzeigebogen dann an das Team Forschungsförderung weiter.
  4. Sollte die Freie Universität Berlin Vertragspartnerin des Zuwendungsvertrages, also auch Antragstellerin und Mittelempfängerin sein, ist die Unterschrift der Hochschulleitung bzw. der -verwaltung auf dem Projektantrag erforderlich. Bitte planen Sie daher im Hinblick auf den Beginn des Forschungsprojektes einen zeitlichen Spielraum ein. Dies gilt ebenfalls für Forschungs- und Entwicklungsverträge und Forschungskooperationen. Ferner ist eine dreifache Ausfertigung des Antrages im Original erforderlich, die Sie direkt an Ihre/n Ansprechpartner/in im Team Forschungsförderung senden.
  5. Im Falle einer persönlichen Zuwendung wird der Originalantrag von dem/der Wissenschaftler/in direkt an den Mittelgeber geschickt.
  6. Wenn der Mittelgeber einen Gemeinkostenanteil (Overhead) vorsieht bzw. ermöglicht, müssen Sie diesen zum Projektbudget hinzufügen. Dieser Gemeinkostenanteil fließt zentral an die FU Berlin, Sie erhalten für Ihr Projekt zusätzlich zum Projektbudget von der FU Berlin die sogenannte "Ergänzungsausstattung".
  7. Bei der Kalkulation von Personalkosten ist zu beachten, dass es abhängig vom Mittelgeber spezifische Personalkostensätze gibt. Die beantragten Personalkosten müssen das Arbeitgeberbrutto (also alle Zahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils an Kranken- und Sozialversicherungen) umfassen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Personalkostenkalkulation an das Team Forschungsförderung.

Die Antragsphase eines Forschungsprojektes wird mit der Bewilligung bzw. Ablehnung durch den Mittelgeber beendet. Im Falle einer Bewilligung erhält die Freie Universität Berlin bzw. das antragstellende Hochschulmitglied (=der/die Projektleiter/in) einen Zuwendungs-/Bewilligungsbescheid.