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Angekündigte Haushaltskürzungen des Berliner Senats

Nach den Plänen des Berliner Senats sollen 2025 im Wissenschafts-Etat 250 Millionen Euro eingespart werden, davon entfallen 122 Millionen auf die staatlichen Hochschulen und 20 Millionen auf die Charité. Die vom Berliner Senat bereits für das Haushaltsjahr 2025 geplanten Kürzungen und deren strukturelle Fortsetzung in den nächsten Jahren stellen die Hochschulen vor erhebliche Herausforderungen und gefährden die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Berlin nachhaltig.

Die Freie Universität Berlin ist von diesen Kürzungen stark betroffen: Insgesamt stehen 2025 Einsparungen von rund 37 Millionen Euro im Raum. Diese Einsparungen werden im Jahr 2025 ungefähr zu 50 % mit einem Maßnahmenpaket zur Einsparung in allen Bereichen der FU Berlin und mit etwa 50 % aus Rücklagen finanziert werden.

Für die Jahre 2026 und 2027 stehen die endgültigen Entscheidungen noch aus. Klar ist aber, dass die FU Berlin Rücklagen zur Finanzierung von Personal und Infrastruktur in Lehre, Studium, Forschung und Administration in den nächsten Jahren einsetzen muss. Entsprechend sind vor allem Baurücklagen der Universität auf den Prüfstand zu stellen.

Maßnahmenpaket der Freien Universität für das Jahr 2025

Um kurzfristig etwa 50% der Einsparsumme für 2025 erzielen können, sieht sich die Freie Universität Berlin gezwungen, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, die spürbare Einschnitte zur Folge haben und alle Beschäftigte und die Studierenden treffen werden.

Personal

  • Neue Stellenbesetzungen: Nur noch in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Präsidiums im Bereich der Zentralen Universitätsverwaltung und der Zentraleinrichtungen.
  • Personalbudgets: Kürzung um 6 % für die Fachbereiche und Zentralinstitute.
  • Vorgezogene Nachfolgen von Strukturplanprofessuren: Einzelfallentscheidungen durch das Präsidium.

Sachmittel und zentrale Mittel

  • Sachmittel: Keine weiteren Kürzungen, aber sparsame Bewirtschaftung ist erforderlich. Obergrenzen für nicht genutzte Mittelüberträge werden für das Jahr 2026 in Aussicht gestellt.
  • Zentrale Steuerungsmittel:  Kürzungen mit bis zu 50 %. Berufungsmittel und ABV (Allgemeine Berufsvorbereitung) bleiben unangetastet

Forschung

  • Zuweisung von Ergänzungsausstattungsmitteln werden abgesenkt.

„Generell gilt es jedoch die Arbeitsbereiche und Organisationseinheiten so weit als möglich arbeitsfähig zu halten. Wir werden versuchen auf Sicht zu fahren, mit den Fachbereichen, der ZUV, den ZEs und Stabsstellen im Gespräch zu bleiben und die Aufschläge dieser Kürzungen gemeinsam zu verkraften. Wir müssen auch zukünftig auf finanzielle Einschnitte gefasst sein aufgrund von Kürzungen, die wir in der Dimension und in deren Konzeptions- und Ideenlosigkeit, deren Volumen und deren Konsequenzen insbesondere im Baubereich nur ablehnen können.“

Andrea Güttner, Kanzlerin (mdWdAb) der Freien Universität Berlin