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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist Pflicht für alle Studierenden (außer Promovierende*), die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.

Für die Immatrikulation an der FU Berlin ist daher der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit – erforderlich.

Jede*r Studienbewerber*in muss sich vor der Immatrikulation mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine digitale Versicherungsmeldung, an die Hochschule auszulösen.

Um den Versicherungsstatus für die Immatrikulation nachzuweisen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

 

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Global Health Insurance Card (GHIC):

Deutschland hat mit den Ländern der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Für das Vereinigte Königreich (UK) gilt das Brexit-Abkommen.

Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse bestätigen lassen.

Dafür benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder die Globale Krankenversicherungskarte (GHIC). Die EHIC oder GHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer heimatlichen Krankenkasse beantragen.

Die Bestätigung beantragen Sie bitte bei einer der folgenden gesetzlichen Krankenversicherungen:

AOK

Barmer

TK

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der EHIC/GHIC, den Zulassungsbrief und ID-Karte/Passport bei.

Sie erhalten nach ca. 4 Wochen eine Bestätigung.

Bitte beachten Sie, dass Sie weiterhin in Ihrem Heimatland krankenversichert bleiben. Bei Arztbesuchen ist ausschließlich die EHIC oder GHIC vorzulegen.

Wichtig: Studierende aus den EU- und EWR-Staaten oder UK, die in Deutschland neben dem Studium Geld verdienen, müssen sich in Deutschland als Studierende versichern (Dies gilt schon ab 1,- Euro Verdienst)!

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der Krankenversicherung während des Semesters nicht möglich ist.

 

Private Krankenversicherung

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, kann von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse geprüft werden, ob diese für die Immatrikulation an der FU Berlin ausreichend ist. Sie erhalten dann eine Befreiungsbescheinigung.

Bitte beachten Sie, dass Ihre private Krankenversicherung der Art und dem Umfang der deutschen gesetzlichen Krankenkasse entsprechen muss (unbegrenzte Kostenübernahme im Krankheitsfall und bei Rettungseinsätzen!).

Bitte wenden Sie sich dazu an eine der folgenden gesetzlichen Krankenversicherungen:

AOK

Barmer

TK

Sie erhalten nach ca. 4 Wochen eine Bestätigung per E-Mail. Hinweis: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.

 

Studentische Krankenversicherung

Wenn Sie keine ausreichende Krankenversicherung mitbringen, müssen Sie eine Studentische Krankenversicherung** in Deutschland abschließen. Sie kostet etwa € 150,– pro Monat. Sie erhalten dann eine entsprechende Krankenversicherungsbescheinigung.

Für die Beantragung der Studentischen Versicherung wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, wie z.B. AOK, Barmer oder TK.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

* Promovierende sind von der Pflicht der Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung/-befreiung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bei der Immatrikulation ausgenommen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich um einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu kümmern. Dieses ist nicht nur im Sinne Ihrer eigenen Gesundheit. Zur Beantragung des Aufenthaltstitels (Visum) ist der Nachweis einer Krankenversicherung Pflicht.

** Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung wird von allen Ärztinnen und Ärzten, Praxen, Krankenhäusern anerkannt. Sie müssen für die in Anspruch genommenen Leistungen außerdem nicht in Vorkasse gehen.

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung wird von der Ausländerbehörde anerkannt, bei der Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.