Top-Up für Erstakademiker*innen
Studierende, deren Eltern keinen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben haben können bei zwei- bis zwölfmonatigen Praktika Sonderförderung in Höhe von 250,-€ pro Monat zusätzlich beantragen.
Bei blended mobility Praktika und Kurzzeitpraktika (Doktorandenmobilität) beträgt der Zuschuss einmalig 100€ (physische Mobilitätsdauer 5-14 Tage) oder einmalig 150€ (physische Mobilitätsdauer 15-30 Tage).
Der Abschluss einer Berufsakademie der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten.
Auch im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden, gelten als akademischer Abschluss und das Top-Up kann nicht beantragt werden.
Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.