Informationen für Studierende mit Kind und Studierende mit Behinderung
Auslandsstudium mit Kind
Sie sollten sich bereits bei der Auswahl der Wunschhochschulen über Angebote der Partnerhochschulen für Studierende mit Kindern und die Betreuungsmöglichkeiten/ das Schulwesen im jeweiligen Gastland informieren. Hilfreiche Internetseiten zur Vorbereitung sind:
Auslandsstudium mit Kind > Informationen und Erfahrungsberichte
Studieren mit Kind > Finanzierung
mawista > Mit Kind im Ausland studieren
Auslandsstudium mit Kind > Informationen
Auslandsstudium mit Kind > Passen Studium und Kind unter einen Hut?
Für Studierende mit Kindern gibt es spezielle Fördermöglichkeiten. Sie können bei der FU pauschal 250€/Monat beantragen. Diesen Antrag können Sie mit Hilfe des Erasmus-Teams der Internationalen Studierendenmobilität stellen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich beraten können!
Erfahrungsberichte von FU Studierenden mit Kind:
Auslandsstudium mit einem Grad der Behinderung
Die Wahl des Gastlandes und der Gasthochschule spielt für Studierende mit Behinderung eine entscheidende Rolle, die zum Erfolg des Auslandsstudiums beiträgt. Die Hochschule im Ausland muss über die besonderen Bedürfnisse der Studierenden informiert werden, um diesen gerecht werden zu können und ein Studium ohne größere Probleme ermöglichen zu können. Viele Partnerhochschulen bieten besondere Unterstützung wie z.B. Hilfsmittel, alternative Prüfungsvereinbarungen, behindertengerechte Unterbringung.
Einen Überblick über Krankenversicherung und Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Deutsche Studentenwerk unter http://www.studentenwerke.de/de/content/auslandsstudium.
Informationen der FU Berlin zu Beratung und Betreuung behinderter und chronisch kranker Studierender sind auf folgender Internetseite zu finden: http://www.fu-berlin.de/einrichtungen/service/studierende/behinderte/index.html
Studierende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 erhalten zusätzlich zum monatlichen Fördersatz je Ländergruppe (LG1: 600€, LG2: 540€, LG3: 490€) eine Pauschale in Höhe von 250€/Monat. Bei einem darüber hinaus gehenden Bedarf besteht für Personen mit einem GdB ab 20 die Möglichkeit, einen Antrag auf Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland (Langantrag) zu stellen.Bei eineem darüber hienaus gehenden Bedarf besteht für Personen mit einem GdB ab 20 die Möglichkeit, einen Antrag auf Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland (Langantrag) zu stellen. Die Förderung kann ausschließlich für einen finanziell geförderten Zeitraum beantragt werden, nicht für Zero Grant-Zeiträume.
Hinweise zum Langantrag: Ein Zuschuss kann für beantragte Mehrkosten vergeben werden, sofern nicht andere nationale Stellen – wie Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk – diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen. Mehrkosten werden berechnet, indem man die Kosten eines Nicht-Behinderten mit denen eines Behinderten im Ausland vergleicht. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Die Anträge sind mit Hilfe des Erasmus-Teams der Internationalen Studierendenmobilität 2 Monate vor Beginn des Aufenthalts zu stellen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich beraten können!
Erfahrungsberichte von FU Studierenden mit Behinderung:
Weitere Erfahrungsberichte finden Sie in der DAAD-Broschüre sowie auf der Internetseite der gemeinsamen Initiative des BMBF und des DAAD „studieren weltweit – ERLEBE ES!“: https://www.studieren-weltweit.de/welt-erleben/tina-paulick/hashtag/studiummitbehinderung/