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Nach der Rückkehr

Über die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss des Fachbereichs, an dem Sie studieren. In jedem Fachbereich, Fach oder Studiengang gibt es Ansprechpartner für Fragen rund um die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Auf unserer Internetseite möchten wir Ihnen eine erste Orientierung darüber geben, wie mit dem Thema an Ihrem Fachbereich verfahren wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die erwähnten Stellen oder an den zuständigen Erasmus-Koordinator.


Zur Notenübertragung von im Ausland erworbenen Studienleitungen gelten seit 2009 die neuen Richtlinien der Europäischen Kommission, die im ECTS-Leitfaden veröffentlicht wurden. Den ECTS-Leitfaden finden Sie unter http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/ects/guide_de.pdf.

Die meisten Partnerhochschulen geben Informationen zu ihrem Notensystem und zur Umrechnung mit dem abschließenden Transcript of Records, an denen man sich orientieren kann. Besprechen Sie am besten schon im Vorhinein mit Ihrem Erasmus-Koordinator, wie viele ECTS die von Ihnen besuchten Kurse aus dem Ausland wert sind.

Während Ihres Erasmus-Aufenthaltes bleiben Sie an der FU immatrikuliert, das heißt, Ihre Semester werden weiter gezählt. Wenn Sie sich für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen (siehe „Vor der Abreise“) werden lediglich die Hochschulsemester weiter gezählt, sodass Sie keine Zeit verlieren und immer noch in Regelstudienzeit ihr Studium beenden können.

Mit Beendigung Ihres Auslandsstudiums benötigen wir folgende Abschlussunterlagen von Ihnen: Die von der Gasthochschule ausgestellte Confirmation of Stay im Original, einen ausführlichen Erfahrungsbericht als PDF-Datei im Outgoing-Portal  hochgeladen, eine Kopie Ihres Transcript of Records, ggf. fehlende Immatrikulationsbescheinigungen, ggf. den OLS-Sprachtest nach dem Auslandsaufenthalt (online) sowie den Teilnehmerbericht über die Online-Plattform EU-Survey (online). Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.