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FAQ zur Beantragung vom Studierendenvisum im Vereinigten Königreich

Mit Studierendenvisum können Sie bis zu einem Monat vor Kursbeginn in das UK einreisen. Dabei sollten Sie keineswegs früher als das im Visum beantragte Startdatum einreisen. Für Kurzaufenthalte weniger als 6 Monate können Sie bis zu einer Woche vor Kursbeginn einreisen.

Für Aufenthalte länger als 6 Monate (d.h. Jahresplätze) ist die Beantragung eines Visums erforderlich.

Wenn Sie EU-Bürger*in sind und weniger als 6 Monate studieren (d.h. für ein Semester), können Sie über die sog. „Visitors Route“ ins UK einreisen, ohne ein Visum zu beantragen.

Wenn Sie planen, vor Ihrem Studienaufenthlat Vorbereitungskurse o.ä. zu absolvieren, müssen Sie unter Umständen ein Studierendenvisum trotzdem beantragen, auch wenn Sie nur ein Semester studieren.

Nur unter begrenzten Umständen haben internationale Studierende mit einem Studierendenvisum die Erlaubnis, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Falls Sie eine Berufstätigkeit während Ihres Studiums nachgehen möchten, sollten Sie dies unbedingt in Rücksprache mit Ihrer Partneruniversität sowie Ihrer jeweiligen UK-Visastelle verfolgen.

Wenn Sie als Visitor in das Vereinigte Königreich eingereist sind (als Inhaber eines EU-Reisedokuments) und möchten Ihren Aufenthalt um ein Semester verlängern, müssen Sie das Vereinigte Königreich verlassen und einen Antrag auf ein Studierendenvisum stellen, um wieder in das Vereinigte Königreich einzureisen und Ihr Studium fortzusetzen (Visitor Route Visen können nicht für häufige/kurzfristige Studienaufenthalte genutzt werden).
Wir raten Ihnen daher, die Dauer Ihres Aufenthalts (ein Semester oder ein Jahr) im Vereinigten Königreich im Voraus festzulegen.

1. Aktueller Reisepass/ aktuelle Reisedokumente

Nach Visumantragstellung kann eine neue Passnummer online nachträglich eingetragen werden

2. Confirmation of Acceptance of Studies (CAS) von der Partnerhochschule

Die CAS Referenznummer bleibt bis zu 6 Monate gültig; bei Verschiebung des Aufenthalts muss ggf. eine neue CAS ausgestellt werden

3. Nachweis über finanzielle Mittel

Die Studierenden müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt verfügen, die folgenden Beträgen entsprechen

  • London: 1.334 £ /Monat (max. 9 Monate)
  • Rest von UK: 1.023 £ /Monat (max. 9 Monate)

Der Betrag muss 28 aufeinanderfolgende Tage vor dem Visumantrag auf dem Konto sein.

Die Mittel können durch einen Kontoauszug auf den Namen des*der Student*in oder seiner*ihrer Eltern, ein Kredit oder eine Form von Sponsoring oder Stipendium nachgewiesen werden.

4. Nachweis über englische Sprachkenntnisse

Zwecks Visumbeantragung werden nur bestimmte Sprachnachweise akzeptiert, siehe: https://www.gov.uk/guidance/prove-your-english-language-abilities-with-a-secure-english-language-test-selt )

5. Ggf. Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten oder der Eltern bei unter 18-Jährigen (Nachweis der Beziehung erforderlich)

6. Ggf. Tuberkulose-Test

1) Online-Visumantragsstellung

  • Online auf der Website der Regierung stellen
  • Dabei Visagebühr und IHS bezahlen

2) ID-Prüfung

  • Identität mit Hilfe eines biometrischen Reisepasses über die ID-App bestätigen
  • App herunterladen und ein Selfie sowie Foto des Reisepasses machen, um Ihre Identität prüfen zu lassen
  • Wenn kein biometrischer Reisepass vorhanden ist: Visastelle aufsuchen

3) E-Mail mit Ergebnis des Visumantrags

  • Prüfen Sie Spam/Junk!
  • eVisa online einsehbar
  • Ggf. benötigen Sie einen Visumsnachweis von der Visastelle
  • Bearbeitungszeit: ca. 3 Wochen
  • Es ist besser, sich frühzeitig zu bewerben, um Spitzenzeiten zu vermeiden (z. B. August)

 

Für die Beantragung eines Studierendenvisums müssen internationale Studierende 364 £ aufbringen, sowie die Immigration Health Surcharge (IHS) in Höhe von 470 £. (Stand: Sommer 2022)

Bestimmte Faktoren, die Ihren Visumantrag verzögern oder hindern können, sind:

  • Nicht erwähnte Studienlücken: Studienlücken sind an sich nicht schlecht, aber alle diese Lücken müssen im Antrag erwähnt werden
  • Nicht-aktuelle Dokumente beigefügt
  • Keine Übersetzung der Dokumente ins Englische oder Walisische
  • Lückenhafte Angabe der Reisegeschichte (die Visastelle kann z.B. einsehen, ob der*die Antragsteller*in ein Visum für das Vereinigte Königreich oder ein anderes Land bereits beantragt hat)

Derartige Unstimmigkeiten können Ihren Antrag verzögern oder sogar zur Ablehnung führen!

Derzeit sind keine Förderausgleiche für die entfallende Förderung durch Erasmus+ geplant. (Stand: Sommer 2022)

Über den Direktaustausch erhalten Studierende einen Studiengebührenerlass und bevorzugter Zulassung an die Partneruniversität. Darüber hinaus können Studierende zusätzliche Fördermittel beantragen, z.B. über PROMOS, DAAD, AuslandsBAföG, oder Stiftungsstipendien. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur Finanzierung.

Wenn Sie ein Visum benötigen, müssen Sie sich für das Immigration Health Surcharge (IHS) anmelden. Dies kostet 470 £ im Jahr (Stand: Sommer 2022). Studierende mit European Health Insurance Card (EHIC) aus einem EU-Mitgliedsland können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des IHS bekommen.