Japan
1. Programmbeschreibung
Der Freien Universität Berlin stehen voraussichtlich Studienplätze (Semesterplätze) an folgenden Universitäten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten anfallen können, z.B. für Krankenversicherung, ärztliche Bescheinigungen und diverse administrative Gebühren. Wir bitten Sie darum, sich im Voraus zu informieren. Weitere für den Austausch relevante Informationen finden Sie auf dem Wiki der japanischsprachigen Austauschprogramme an der FU Berlin.
Achtung: Studierende ohne japanische Sprachkenntnisse bewerben sich auf das Programm Englischsprachiges Asien.
Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass es neben dem Direktaustauschprogramm, auch den Fachbereichsaustausch der Japanoligie gibt: Fachbereichsaustausch. Dort stehen Ihnen zusätzliche Universitäten zur Auswahl.
Diese Studienplätze stehen Studierenden aller Fächer zur Verfügung mit Ausnahme der Fächer Medizin, Rechtswissenschaft und Pharmazie. Hinweise zum BA+ Programm und zu weiteren institutseigenen Programmen erhalten Sie im Institut für Japanologie.
1.1. Für Bachelorstudierende:
- Chuo University
- Hitotsubashi University
- International Christian University
- Keio University
- Kindai University
- Kobe University
- Nanzan University
- Sophia University
- University of Tokyo
- University of Tsukuba
- Waseda University
1.2. Für Masterstudierende:
- Chuo University
- Hitotsubashi University
- Keio University
- Kobe University
- Kyoto University
- Sophia University
- University of Tokyo
- University of Tsukuba
- Waseda University
2. Bewerbung
Studierende der Freien Universität bewerben sich auf einen Austauschplatz im Japan Programm allgemein; ein Ranking der präferierten Partneruniversitäten innerhalb des Programms erfolgt als Anlage zum Studien-/ Forschungsvorhaben. Universitäten aus dem Direktaustausch und Universitäten aus dem Fachbereichsaustausch können dabei im gleichen Ranking angegeben werden.
Mit Nachdruck weisen wir darauf hin, dass die Freie Universität den für ein Direktaustauschstipendium nominierten Bewerberinnen und Bewerbern eine Zulassung an der ausländischen Partneruniversität nicht garantieren kann, da die endgültige Entscheidung über die Annahme der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten ausschließlich bei dieser liegt.
2.1. Bewerbungsfrist
Für das akademische Jahr 2026/27: 13. November 2025
2.2. Laufzeit
Generell laufen die Semester an den Universitäten von September - Januar/Februar bzw. März/April - Juli/August.
Studierende haben die Wahl, ob sie sich auf ein oder zwei Semester bewerben wollen. Bei Universitäten mit Jahresplätzen kann sich ausschließlich auf das gesamte akademische Jahr beworben werden. Das akademische Jahr (oder zwei Semester) starten immer mit dem Wintersemester.
2.3. Voraussetzungen
- Bewerben können sich unbefristet an der Freien Universität Berlin immatrikulierte
- Bachelorstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 3. Fachsemester studieren,
- Masterstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 1. Fachsemester studieren.
- Bewerber*innen müssen über gute, dem Studienstand entsprechende japanische Sprachkenntnisse verfügen, die zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen sind. Da das Auswahlgespräch teilweise in japanischer Sprache geführt wird, ist der Bewerbung kein japanisches Sprachzeugnis beizufügen.
- Es ist notwendig, dass die Bewerber*innen angemessene fachliche Leistungen nachweisen können, da die Partneruniversitäten letztlich über die Zulassung, die Einstufung in einen Studienabschnitt sowie die Vergabe des Stipendiums entscheiden.
- Nicht berücksichtigt werden können Bewerber*innen, die vor Stipendienantritt ihr Studium abschließen werden; für diesen Bewerber*innenkreis bietet gegebenenfalls der DAAD Stipendien an. Neben- oder Gasthörende können sich ebenfalls nicht um die Direktaustauschstipendien bewerben
2.4. Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen müssen als PDFs in einem ZIP-Ordner nach untenstehender Auflistung spätestens bis zum Bewerbungstermin vollständig beim Direktaustausch-Team per E-Mail (auslstud@fu-berlin.de) eingegangen sein:
1- Online Bewerbungsformular2- ImmatrikulationsbescheinigungÜber folgenden Link wird ca. 4 Wochen vor der Bewerbungsfrist das online Bewerbungsformular freigeschaltet.
Eine Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl aus dem aktuellen Semester - diesen können Sie im Portal der Studierendenverwaltung herunterladen.3/1 - Ausdruck aus Campus Management (nur Bachelor- und Masterstudierende)
3/2 - Kopie des Abschlusszeugnisses (nur Masterstudierende und Promovierende)"Leistungsübersicht über begonnene und abgeschlossene Modulleistungen" - diesen können Sie im Campus Management unter dem Reiter "Noten & Punkte" herunterladen.
3/3 - Zulassung zur Promotion (nur Promovierende)Die englische Version inklusive Transcript of Records mit einer Übersicht aller im Bachelor abgeschlossenen Module. Die Kopie muss nicht beglaubigt werden.
Bei Abschlusszeugnissen, die nicht in Deutschland erworben wurden: bitte reichen Sie zusätzlich das Noten-Umrechnungsdokument aus Ihrem uniassist-Verfahren ein.
4 - StudienvorhabenOffizielle Bescheinigung über die Zulassung zur Promotion an der Freien Universität Berlin.
Eine ausführliche Darstellung des Studienvorhabens (BA) oder Forschungsvorhabens (MA) in deutscher Sprache (Darlegung Ihres fachlichen Interesses sowie der Notwendigkeit und Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts bzw. bei Forschungsaufenthalten Darstellung des Forschungsvorhabens). Näheres hier: Bewerbungen im Bachelor (Studienvorhaben), Bewerbungen im Master (Forschungsvorhaben)5 - Universitäten Prioritätenliste
6 - EmpfehlungsschreibenBitte legen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich ein Dokument bei, in der Sie Ihre präferierten Universitäten priorisiert auflisten. Sollten Sie sich auch für einen Fachbereichsaustausch bewerben, bitten wir darum, auch diese Universitäten in der Prioriätenliste mitanzugeben.
7 - SprachnachweisEin Empfehlungsschreiben (im nächsten Absatz verlinkt) von Dozierenden der Freien Universität in englischer Sprache, bei Promovierenden von dem*der Betreuer*in der Dissertation. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den einzelnen Partneruniseiten. Wenn Sie als Masterstudent*in neu an die Freie Universität Berlin kommen, genügt ein ausgefülltes Formular von Ihrer vorherigen Hochschule. Auch die FU fremden Gutachter*innen sollten in diesem Fall unser Formular ausfüllen.
Bitte lassen Sie den*die Gutachtende*n das hier verlinkte Formular ausfüllen und von ihm*ihr als PDF-Dokument direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleibt das Empfehlungsschreiben bei uns.
Bewerber*innen müssen über sehr gute englische oder japanische Sprachkenntnisse verfügen, die für ein intensives Fachstudium unbedingt erforderlich sind. Die Sprachkenntnisse müssen durch einen erfolgreich absolvierten Test nachgewiesen werden (i. d. R. B2 Niveau/ JLPT N1). Sprachnachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein, der Stichtag hierfür ist das Datum der Bewerbungsfrist. Die detaillierten Angaben zu den sprachlichen Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte den spezifischen Seiten der Partnerunis.
Bitte beachten Sie den Hinweis unten bezüglich der Nachreichfrist.
Hinweis zu Sprachtests:Wir haben einen neuen TOEFL Code: C507 für Freie Universitaet Berlin-Student Exchange Office. Wir empfehlen Ihnen, ein oder mehrere Exemplare des offiziellen Testergebnisses direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken zu lassen, da dies bei Ablegen des Tests noch kostenfrei ist und wir Ihr Ergebnis später auf Wunsch an Institutionen wie den DAAD weiterleiten. Da es erfahrungsgemäß 4 Wochen dauert, bis die Testergebnisse bei uns eintreffen, empfehlen wir Ihnen dringend, den Test so bald wie möglich abzulegen! Falls Sie einen dieser Sprachtests während der letzten zwei Jahre abgelegt haben, reichen Sie bitte zunächst eine Kopie des Testergebnisses ein. Das Testergebnis sollte bis zur Bewerbungsfrist vorliegen, kann aber in begründeten Fällen bis spätestens zwei Wochen nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Achtung: Ohne ein Testergebnis ist eine Teilnahme am Interview nicht möglich.
2.5. Einreichung der Bewerbung
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein, damit Fragen rechtzeitig geklärt werden können.
Bitte benennen Sie jedes der oben aufgeführten Dokumente nach folgendem Muster: IhrNachname_BezeichnungDerBewerbungsunterlage und speichern es einzeln als PDF-Datei ab. Alle Unterlagen (ausgenommen des Gutachtens) sollten dann gesammelt in einer nach Ihrem Nachnamen benannten Zip-Datei zusammengefasst, und an auslstud@fu-berlin.de verschickt werden.Nach Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie spätestens nach einer Woche eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.
3. Weitere Informationen
3.1. Erlass der Studiengebühren
Die Nominierung an einer Partneruniversität beinhaltet immer den Erlass der dortigen Studiengebühren; Informationen zu eventuellen Stipendienangeboten finden Sie auf den einzelnen Uniseiten.
3.2. Finanzierung
Die ausländischen Partneruniversitäten gewähren den Studierenden der Freien Universität den Erlass der Studiengebühren.
Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich um finanzielle Förderung beim DAAD oder über PROMOS zu bewerben. Zu beachten ist, dass der DAAD Jahresstipendien meist nur noch einmal im Jahr ausschreibt. Bitten informieren Sie sich rechtzeitig.
Unter folgendem Link finden Sie auch weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten.
3.3. Zulassung als non-degree student
Im Rahmen unserer Austauschvereinbarungen ist grundsätzlich eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist daher generell nicht möglich.
3.4. Anrechenbarkeit von Kursen
Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse muss mit dem eigenen Institut an der Freien Universität geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, dies bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu regeln. Ein Informationsblatt zur Anrechnung für Studierende der Japanstudien/Japanologie finden Sie hier: Infoblatt Anrechnung
3.5. Beurlaubung
Die Studierenden können sich für das Auslandsstudium für ein oder zwei Semester beurlauben lassen.
3.6. Aktualität der Ausschreibungen
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der erforderlichen Reziprozität erst im Herbst endgültige Informationen zur genauen Anzahl der Austauschplätze sowie zu den teilnehmenden Universitäten zur Verfügung stehen werden.
Die Daten von Bewerber_innen werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber*innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.