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Entry and Residence

Einreise und Aufenthalt

Nach der Zulassung an der Freien Universität Berlin und dem Erhalt des Studienvisums umfassen die folgenden Schritte die wichtigsten Formalitäten für einen reibungslosen Start in Berlin.

An der Grenzkontrolle können Nicht-EU-Studierende aufgefordert werden, bestimmte Dokumente vorzuzeigen. Häufig verlangt werden:

  • Zulassungsbescheid der Universität

  • Studentenvisum

  • Nachweis der Unterkunft (Hotel-/Hostelbuchung oder Mietvertrag)

Nach dem Einzug muss die Adresse beim örtlichen Bürgeramt registriert werden. Dieser Vorgang heißt Anmeldung und ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel muss er innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erledigt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Reisepass

  • Mietvertrag

  • Wohnungsgeberbestätigung (vomvon der Vermieterin/Housing-Provider unterschrieben)

Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung ist wichtig für weitere Formalitäten, z. B. Kontoeröffnung, Krankenversicherung oder Aufenthaltstitel.

Zusätzliche Infos & Tipps eurer Mentor*innen

  • Termine beim Bürgeramt sind oft schwer zu bekommen. Bei der Online-Buchung über das Berlin Service Portal lohnt es sich, in allen Bezirken zu suchen. Häufig werden durch Stornierungen spät abends oder früh morgens neue Termine freigeschaltet.
  • Frist zur Anmeldung: Offiziell beträgt die Frist 14 Tage. In der Praxis brauchen viele Studierende länger, weil Termine knapp sind. Die Behörden wissen das. Wichtig ist, so früh wie möglich online einen Termin zu buchen. Die Terminbestätigung kann als Nachweis dienen, dass der Prozess begonnen wurde.

  • Keine Anmeldung ohne Wohnungsgeberbestätigung: Die Wohnungsgeberbestätigung muss vomvon der Vermieterin bzw. der Wohnungsverwaltung unterschrieben sein. Ein Mietvertrag allein reicht nicht.

  • Wohngemeinschaften & Studierendenwohnheime: In WGs kann die Bestätigung nur von der*dem Hauptmieter*in oder der*dem Vermieter*in ausgestellt werden. In Studierendenwohnheimen stellt sie in der Regel die Wohnheimverwaltung aus.

Ein deutsches Bankkonto wird für Mietzahlungen, Stipendien oder Gehälter sowie für die Krankenversicherung benötigt.

Optionen:

  • Online-Banken – schnelle Kontoeröffnung, häufig mit englischsprachigem Service

  • Klassische Banken – persönliche Beratung in Filialen vor Ort

Üblicherweise erforderlich:

  • Reisepass

  • Meldebescheinigung (Registration Certificate)

  • Mitunter Zulassungsbescheid oder Visum

Gesperrtes Konto (Sperrkonto):
Viele Nicht-EU-Studierende verfügen bereits für das Visum über ein Sperrkonto. Für den Alltag ist es dennoch sinnvoll, zusätzlich ein reguläres Girokonto zu eröffnen.

Hinweis: Einige Banken bieten Studentenkonten (Studentenkonto) ohne monatliche Gebühren an.

Spezialhinweis: Studierende aus Iran können aufgrund internationaler Sanktionen auf Einschränkungen stoßen. Empfohlen wird, zunächst ein Konto bei der Sparkasse zu eröffnen und später (nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis) zu flexiblen Online-Optionen wie N26 oder Wise zu wechseln.

Krankenversicherung ist in Deutschland ab dem ersten Aufenthaltstag verpflichtend. Sie wird für die Immatrikulation, die Aufenthaltserlaubnis und für Visaverfahren benötigt.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die meisten Studierenden entscheiden sich für eine gesetzliche Krankenversicherung, z. B. bei TK, AOK oder Barmer. Die monatlichen Kosten liegen bei ca. 120–130 €. Abgedeckt sind Arztbesuche, Krankenhausbehandlung, verschreibungspflichtige Medikamente und grundlegende zahnärztliche Leistungen. Familienangehörige wie Kinder oder – unter bestimmten Voraussetzungen – Partner*innen können häufig beitragsfrei mitversichert werden.

Private Krankenversicherung (PKV)
Eine private Krankenversicherung kann für Studierende über 30, in Vorkursen oder mit spezifischen Bedürfnissen geeignet sein. Sie bietet oft Zusatzleistungen, erfordert jedoch in der Regel Vorleistung der Behandlungskosten mit anschließender Erstattung. Jedes Familienmitglied muss separat versichert werden.

Studierende aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen
Studierende aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien können ihre Heimatkrankenversicherung in Deutschland weiter nutzen. Dafür muss eine Anspruchsbescheinigung der heimischen Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden; im Gegenzug erhaltet ihr eine Bescheinigung für die Immatrikulation.

Weitere Informationen: Freie Universität Berlin – Krankenversicherung für internationale Studierende

Studierende, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- oder EFTA-Landes (Island, Norwegen, Schweiz) besitzen, benötigen einen Aufenthaltstitel vom Landesamt für Einwanderung (LEA), Keplerstraße 2.

Wichtig: frühzeitig beantragen

  • So früh wie möglich, mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Visums beantragen
    (bzw. innerhalb von 90 Tagen nach visumfreier Einreise, z. B. aus den USA, Kanada, Japan).

  • Der Prozess umfasst die Einreichung von Unterlagen, Abgabe von Fingerabdrücken und eine Gebühr von ca. 100 €.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10–16 Wochen.

Unterstützung durch den Pass-Service der Freien Universität

Die Freie Universität Berlin bietet mit dem Pass-Service Unterstützung an. Das Angebot umfasst:

  • Prüfung der erforderlichen Unterlagen

  • Online-Übermittlung des Antrags an das LEA
    (ein persönlicher Termin beim LEA ist trotzdem erforderlich)

Voraussetzungen:
Der Service steht eingeschriebenen Studierenden und Forschenden der Freien Universität Berlin mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin zur Verfügung. Bitte lest vorab das offizielle Merkblatt und wendet euch danach an den Service.

Weitere Informationen: Freie Universität Berlin – Aufenthaltstitel

Hinweis für Austauschstudierende

Damit der Einstieg ins Studium leichter gelingt, können Sie sich schon vor ihrer Ankunft in Berlin im Internet-Portal Distributed Campus über Studienbedingungen und das Leben in Berlin informieren. 
Sie können sich bei dem Portal aber erst anmelden, nachdem Ihre Heimatuniversität Sie nominiert hat und Sie von uns zur Registrierung aufgefordert wurden.