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Infos für ausländische Bewerber*innen mit EHIC, GHIC oder AT11

Die EHIC, GHIC oder das Formular AT11 muss von der Versicherung des Heimatlandes ausgestellt werden und ist zur Ausstellung eines Befreiungsbescheides einer der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland vorzulegen. Diese Befreiung gilt für die gesamte Studiendauer in Deutschland und kann nicht widerrufen werden. Bitte wenden Sie sich dazu schnellstmöglich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Im Anschluss sendet die Krankenkasse eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus an uns. In diesem Fall wählen Sie bei der Immatrikulation „Keine Versicherung“ aus.