Hochschulwechsel in höhere Semester
- Was sind "höhere Semester"?
- Was gilt als Studienortwechsel, was als Quereinstieg?
- Gibt es freie Plätze in höheren Semestern?
- Wie funktioniert die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte höhere Semester?
- Bewerbung für höhere Semester
- Zulassung & Immatrikulation für höhere Semester
Was sind "höhere Semester"
Als "höhere Semester" gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem ersten Fachsemester.
Die meisten Studiengänge der Freien Universität Berlin sind nicht nur im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Ob und welche Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester bestehen, erfahren Sie in den einzelnen Fachbeschreibungen. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten FU-Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Für Studierende, die über einen Hochschulwechsel an die Freie Universität Berlin nachdenken, ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll - die Allgemeine Studienberatung hilft gerne weiter.
Was gilt als Studienortwechsel, was als Quereinstieg
Bei einem Studienortwechsel wurde ein Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedsstaat begonnen und der gleiche Studiengang soll an der Freien Universität Berlin fortgesetzt werden. Wenn der gleiche Studiengang studiert und das Studium unterbrochen wurde, handelt es sich ebenfalls um einen Studienortwechsel.Um den gleichen Studiengang handelt es sich, wenn:
- die Ausprägung des Studiengangs (Kombi-Bachelor oder Mono-Bachelor) gleichbleibt und das bisherige Abschlussziel beibehalten wird (Bachelor of Arts, Bachelor of Science und Bachelor mit Lehramtsoption).
- das bisherige Fach beibehalten wird / die bisherigen Fächer beibehalten werden.
Bei einem Quereinstieg dürfen sich Studierende für jedes höhere angebotene Fachsemester und auch zum ersten Fachsemester bewerben.
Beispiele für einen Quereinstieg:
- Bisheriger Studiengang Biochemie B.Sc. - Bewerbung an der Freien Universität Berlin für Chemie B.Sc..
- Bisheriger Kombi-Bachelor-Studiengang Biologie und Englisch mit Lehramtsoption - Bewerbung für den Mono-Bachelor Biologie.
- Bisheriger Studiengang Chemie B.Sc. an einer Universität in den USA - Bewerbung an der Freien Universität Berlin für Chemie B.Sc.
Gibt es freie Plätze in höheren Semestern?
Üblicherweise werden Studienplätze in höheren Semestern von den aufrückenden Studierenden des Vorsemesters besetzt. In Semestern mit Zulassungsbeschränkung werden Plätze vergeben, die durch Exmatrikulation oder Fachwechsel wieder verfügbar geworden sind. Da erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (= dem letzten Tag der Vorlesungszeit) sowie einer ausreichenden Frist für die Zahlungseingänge auf dem Konto der Freien Universität Berlin deutlich wird, wie viele Studierende sich nicht rückgemeldet haben, sind Voraussagen über Zulassungschancen in höheren Semestern nicht möglich.
Wie funktioniert die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte höhere Semester?
Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit spielen keine Rolle für die Zulassung zu höheren Semestern an der Freien Universität Berlin.
Nach dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) werden Studienplätze in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern in einer bestimmten Rangfolge vergeben:
1. an Bewerber*innen, die eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. der Freien Universität für das erste Fachsemester vorweisen und ihren Leistungen entsprechend in ein höheres Fachsemester eingestuft worden sind. Sie müssen sich nicht für ein höheres Semester an der Freien Universität beworben haben.
2. an Bewerber*innen, die in dem Studiengang oder in verwandten Studiengängen an einer Hochschule im Bundesgebiet oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeschrieben sind oder waren. Innerhalb dieser Kategorie können ggf. besondere Gründe für einen "bevorzugten Studienortswechsel" im Rahmen der Bewerbung dargelegt werden: Hochschulwechsler*innen können z.B. familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe geltend machen.
3. an sonstige Bewerber*innen (Quereinsteiger*innen mit anrechenbaren Leistungen aus anderen Studiengängen oder aus einem Studium außerhalb der EU).
Bewerbung für höhere Semester
Man kann sich zu einem beliebigen höheren Fachsemester bewerben, sofern anrechenbare Leistungen vorliegen. Allerdings kann man sich nicht für das erste Fachsemester bewerben, wenn man bereits im selben Studiengang immatrikuliert war. Nur für Studiengänge, deren Studienplätze bundesweit über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden (derzeit für die Freie Universität: Veterinärmedizin und Pharmazie), gilt eine Sonderregelung: Hochschulwechsler*innen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und das Studium unterbrochen haben, können sich für diese Studiengänge erneut zum 1. Fachsemester bewerben.
Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Bereichs Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin zu finden.
Erste Informationen über die Anerkennung eines internationalen Bildungsabschlusses finden Sie über folgende online Datenbanken: anabin und DAAD. Für Zweifelsfälle ist im Land Berlin folgende die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zeugnisanerkennungsstelle zuständig.
Zulassung & Immatrikulation für höhere Semester
Im Falle einer Zulassung für grundständige Studiengänge beantragen Sie eine Fachsemestereinstufung beim zuständigen Fachbereich. Der Einstufungsbescheid muss zur Immatrikulation eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung nur erfolgen kann, wenn das Fachsemester, in das Sie eingestuft wurden, dem Fachsemester entspricht, für das Sie eine Zulassung erhalten haben. Es liegt im Verantwortungsbereich der Bewerber*innen, sich für das richtige Fachsemester zu bewerben und anhand der Studien- und Prüfungsordnungen vorab zu prüfen, ob die bereits erbrachten Leistungen für eine Einstufung ins gewünschte Fachsemester ausreichen.
Die Immatrikulation setzt voraus, dass Sie im selben Studiengang keine Prüfung (z.B. Klausur) endgültig nicht bestanden haben.
Grundständige Studiengänge
Zulassungsfreie höhere Semester
Informationen zur Immatrikulation in zulassungsfreie höhere Semester finden Sie auf der Webseite der Studierendenverwaltung. Dort finden Sie besondere Hinweise für Studieninteressierte, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, sowie für beruflich Qualifizierte. Bei der Immatrikulation muss ein Einstufungsbescheid des jeweils zuständigen Prüfungsbüros eingereicht werden.
Besonderheit beim Kombinations-Bachelor:
Enthält der Kombinationsbachelor ein zulassungsbeschränktes Kernfach oder Modulangebot, muss die Bewerbung innerhalb der Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge abgegeben werden.
Die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge stehen im Terminkalender.
Die Einschreibfrist wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Bei der Immatrikulation muss für jeden Studiengangbestandteil (Kernfach und Modulangebot/e) ein Einstufungsbescheid des jeweils zuständigen Prüfungsbüros eingereicht werden.
Zulassungsbeschränkte höhere Semester
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester interessieren, dann müssen Sie sich bewerben und nach Erhalt einer Zulassung die Fachsemestereinstufung zur Immatrikulation einreichen. Bei einem Kombinations-Bachelor muss man für jeden Studiengangbestandteil (Kernfach und Modulangebot/e) einen Einstufungsbescheid des jeweils zuständigen Prüfungsbüros einreichen.
Bitte beachten Sie die abweichenden Informationen für die Studiengänge Pharmazie und Veterinärmedizin
Masterstudiengänge
Die Bewerbung und Zulassung zum höheren Fachsemester setzt ein abgeschlossenes grundständiges Studium voraus. Es gelten die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für jeden Masterstudiengang. Genaue Angaben dazu findet man in der jeweiligen Fachdarstellung. Die Einstufung erfolgt im Rahmen der Bewerbung von den jeweiligen Fachbereichen (anhand der zur Bewerbung einzureichenden Leistungsübersicht des begonnenen Masterstudiums).