Weiterbildene Masterstudiengänge: Allgemeine Informationen zur Bewerbung
Die Freie Universität Berlin bietet zahlreiche kostenpflichtige weiterbildende Masterstudiengänge an. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Masterstudiengängen finden Sie unter Studienangebot. Wenn Sie den gewünschten Masterstudiengang auswählen, erhalten Sie Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den jeweiligen Zugangssatzungen zur Vergabe von Studienplätzen und den Gebühren.
Sie sollten sich nur für einen weiterbildenden Master bewerben, wenn Sie Ihren ersten Hochschulabschluss bereits erlangt haben.
Für deutschsprachige weiterbildende Masterstudiengänge sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf einem bestimmten Niveau erforderlich. Wenn der Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben wurde, müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Zugangsvoraussetzung für die deutschsprachigen weiterbildenden Masterstudiengänge ist der Nachweis des Bestehens der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit DSH 2 oder der Nachweis eines Äquivalents gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerberinnen oder Bewerber an der Freien Universität Berlin.
Sollten Sie die DSH 2 oder ein Äquivalent noch nicht erreicht haben, ist zur Bewerbung ein Mindestniveau an Deutschkenntnissen anhand der folgenden Zeugnisse nachzuweisen:
Im Fall einer Zulassung erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid eine Einladung zur DSH. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, das entsprechende Deutschzeugnis (DSH 2 oder Äquivalent) schon mit der Bewerbung für den Masterstudiengang nachzuweisen! |
Für weiterbildende Master bewerben Sie sich im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin.
Im Online-Antrag hochzuladende Unterlagen:
Dokumente | Erläuterung |
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Studienabschlusszeugnis und Fächer- und Notenübersicht (offizielles Transkript) |
mit Angabe des Abschlussdatums; markieren Sie bitte das Abschlussdatum bei Abschluss aus dem Ausland |
Nachweis über berufspraktische Erfahrung/en von in der Regel nicht unter einem Jahr nach dem Hochschulabschluss | z. B. Arbeitszeugnis, Arbeitsnachweis, Praktikumsnachweis |
Übersetzungen | Wenn Sie Ihren Studienabschluss oder die berufspraktische Erfahrung im Ausland erworben haben, müssen Sie zusätzlich von einem offiziellen Übersetzer angefertigte Übersetzungen der Nachweise einreichen. Englischsprachige Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden. |
ggf. Nachweis von Deutschkenntnissen | nur für deutschsprachige weiterbildende Masterstudiengänge |
zusätzliche Unterlagen | unter Studienangebot können Sie sich in der jeweiligen Zugangssatzung des Studiengangs informieren, welche weiteren Unterlagen hochgeladen werden können |
zusätzlich ein Zertifikat einer Akademischen Prüfstelle (APS) | Studieninteressierte aus China, Vietnam und Indien |
Bitte prüfen Sie zuerst, welche Bewerbungsfrist für Ihren gewünschten Studiengang gilt.
Zum Bewerbungsportal der Freien Universität BerlinFAQ zu weiterbildenden Masterstudiengängen
Alle erforderlichen Dokumente müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der jeweils geforderten Form vorliegen.
Nein! Alle geforderten Dokumente laden Sie bitte im Bewerbungsportal als Dateien hoch.
Per Mail oder per Post eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Alle Dokumente müssen bis zum Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Den aktuellen Stand der Bearbeitung Ihrer Bewerbung können Sie im Bewerbungsportal abrufen.
Nein. Der Hochschulabschluss muss bereits zur Bewerbung vorliegen. Zusätzlich müssen Berufserfahrungen nach dem Hochschulabschluss nachgewiesen werden.
Leider nein. Sie können sich erst bewerben, wenn Sie nach dem Hochschulabschluss Berufspraxis erlangt haben.
Leider nein. Es werden nur berufspraktische Tätigkeiten berücksichtigt, die nach dem Hochschulabschluss durchgeführt wurden.
Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen formal vollständig sind, werden diese von der Auswahlkommission des Studiengangs inhaltlich geprüft. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.