Die Zeitschrift ist (noch) nicht im DOAJ gelistet, ist der Artikel trotzdem förderfähig?
Auch wenn Zeitschriften (noch) nicht im DOAJ gelistet sind, können Gebühren aus dem Publikationsfonds erstattet werden. Voraussetzung ist immer, dass es sich um reine Open-Access-Zeitschriften handelt, die gemäß der Förderbedingungen auch strengen Qualitätssicherungsverfahren unterliegen müssen.