Ein Artikel erscheint auf unterschiedlichen Webseiten. Ist er förderfähig?
Relevant für die Erstattung ist nur, ob es sich um eine Veröffentlichung in einem "echten" Open-Access-Journal handelt. Dieses ist in der Regel im DOAJ (Directory of Open Access Journals) nachgewiesen. Es spielt dabei keine Rolle, auf welchen Webseiten der Artikel zusätzlich gelistet ist.