Wird mein Anliegen vertraulich behandelt?
Alle Beratungsstellen behandeln die Gespräche mit Ihnen selbstverständlich vertraulich und handeln nur auf Ihren Wunsch hin. Alle Berater*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Entscheiden Sie sich jedoch, Ihre Vorgesetzten zu informieren, so handelt es sich um eine Beschwerde. Die Vorgesetzen sind dazu verpflichtet, ab dem ersten Verdacht passende Maßnahmen zur Untersuchung des Falls einzuleiten und müssen hierfür gegebenenfalls mit anderen Personen in Kontakt treten. Hierbei muss jedoch sichergestellt werden, dass Sie keinerlei Schaden davontragen.