FAQ
Ein erster Schritt ist es, Ihr Gefühl ernst zu nehmen und sich mit dem Erlebten auseinanderzusetzen. Dies kann beispielsweise in Form des Niederschreibens des Erlebten oder durch das Gespräch mit einer Vertrauensperson geschehen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit uns oder anderen Beratungseinrichtungen ins Gespräch zu kommen. Zusammen fällt es häufig leichter, das Erlebte zu reflektieren, einzuordnen und Strategien zu entwickeln, die verhindern, dass sich Ähnliches wiederholt. Auch für die institutionelle Verarbeitung des Vorgefallenen ist es sinnvoll, ein Gedächtnisprotokoll zu führen und alle Vorfälle mit Ort, Datum und Anwesenden zu dokumentieren.
Sie können mit der Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt in Kontakt treten oder sich an eine andere interne oder externe Beratungseinrichtung wenden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit Ihren Vorgesetzten oder Personalverantwortlichen zu sprechen und mit ihnen nach Lösungen zu suchen. Letztere sind jedoch dazu verpflichtet, auf Basis des Erfahrenen zu handeln. Abhängig von Ihrer Situation können Sie auch mit der betreffenden Person direkt das Gespräch suchen und Sie darauf hinweisen, dass Sie sich mit dem Erlebten unwohl fühlen und Sie auffordern, solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Suchen Sie sich hierfür gegebenenfalls eine* vertraute* Kolleg*in, die*der Sie begleitet.
In diesem Fall ist es meist sinnvoll, zunächst mit der betroffenen Person direkt zu sprechen und sie behutsam zu fragen, wie sie das Erlebte empfunden hat. Bieten Sie der Person Unterstützung bei der Suche nach passenden Beratungsstellen an und fragen Sie, ob Sie den*die Betroffene*n Ihren Möglichkeiten entsprechend auch anders unterstützen oder vor weiteren Vorfällen schützen können. Gegebenenfalls kann es auch sinnvoll sein, mit den Täter*innen zu sprechen, je nach Situation kann es möglich sein, dass diese sich der abwertenden Implikationen womöglich nicht bewusst waren. Handeln Sie jedoch nicht gegen den ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen, sondern respektieren Sie deren Entscheidung und Recht auf Eigenverantwortung (außer in direkten Gefahrensituationen).
Zunächst erhalten Sie die Möglichkeit, offen über das Erlebte zu sprechen und Ihre Erfahrungen zu reflektieren. Die Beratenden unterstützen Sie darüber hinaus bei der Entwicklung von Strategien, die verhindern, dass Ähnliches wieder geschieht. Zusammen können Sie nach dem individuell passenden Lösungsansatz suchen, dies kann ein Gespräch sein, aber auch ein Beschwerdeverfahren oder die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte. Die hier gelisteten internen und externen Beratungsstellen, darunter auch die zentrale Frauenbeauftragte, handeln dabei nur auf Ihren Wunsch hin und orientieren sich an Ihren Interessen und Bedürfnissen.
Jede ratsuchende Person ist bei der Geschäftsführung der AG Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt herzlich willkommen – unabhängig ihres Geschlechts oder ihrer geschlechtlichen Orientierung. Ihr Anliegen ist hier gut aufgehoben. Darüber hinaus gibt es innerhalb und außerhalb der Freien Universität Berlin spezialisierte Anlaufstellen für Frauen*, Männer*, trans* Personen und Menschen anderer geschlechtlicher Orientierung.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich als Vorgesetzte*r oder Beratende selbst Unterstützung brauche?
Wenn Sie angesichts des komplexen Themas Unterstützung suchen, können Sie sich gerne an die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt oder eine interne oder externe Beratungsstelle richten. Insbesondere für Personen in Positionen mit Personalverantwortung kann es sinnvoll sein, eine Weiterbildung zu sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zu absolvieren.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Verhalten womöglich als Grenzverletzung wahrgenommen wurde, sollte Ihr erster Schritt sein, das Erlebte beispielsweise in einem Gedächtnisprotokoll zu reflektieren. Abhängig von der konkreten Situation kann es sinnvoll sein, das direkte Gespräch mit der entsprechenden Person zu suchen. Achten Sie hierbei jedoch darauf, dass die Situation für die betroffene Person nicht unangenehm wird und das Vorangegangene reproduziert wird. Hierfür kann es hilfreich sein, wenn eine vertraute Person des*der Betroffenen oder beispielsweise eine Frauenbeauftragte bei dem Gespräch anwesend ist und Sie das Gespräch und die Regeln hierfür transparent und gemeinsam vereinbaren. Sie haben auch die Möglichkeit, sich jederzeit bei einer Beratungsstelle Feedback und Beratung zu holen. Die Gespräche dort sind vertraulich.
Alle Beratungsstellen behandeln die Gespräche mit Ihnen selbstverständlich vertraulich und handeln nur auf Ihren Wunsch hin. Alle Berater*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Entscheiden Sie sich jedoch, Ihre Vorgesetzten zu informieren, so handelt es sich um eine Beschwerde. Die Vorgesetzen sind dazu verpflichtet, ab dem ersten Verdacht passende Maßnahmen zur Untersuchung des Falls einzuleiten und müssen hierfür gegebenenfalls mit anderen Personen in Kontakt treten. Hierbei muss jedoch sichergestellt werden, dass Sie keinerlei Schaden davontragen.
Zur genauen Einordnung Ihrer Situation wenden Sie sich am besten an die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt oder eine andere Beratungsstelle, wie z.B. das FRIEDA-Beratungszentrum für Frauen*. Dort erhalten Sie Unterstützung. Gegen Nachstellung (Stalking) kann strafrechtlich vorgegangen werden. Wenn Sie sich akut bedroht fühlen, können Sie die Polizei rufen - Tel. 110.
Abhängig von dem konkreten Vorfall haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, gegen den oder die Täter*in vorzugehen. Zunächst haben Sie in jedem Fall das Recht, "Nein!" zu sagen, Grenzen zu ziehen und sich gegen Grenzverletzungen zu wehren. Darüber hinaus können Sie auf Basis bundes- und landesweiter sowie universitätsinterner Gesetze und Richtlinien gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt vorgehen. Abhängig von dem konkreten Vorfall haben Sie die Möglichkeit, den oder die Täter*in strafrechtlich verfolgen zu lassen. Hier finden Sie eine erste Übersicht über Gesetze und Richtlinien, die Regelungen zu sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt enthalten. Die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt, eine Frauenbeauftragte oder eine andere Beratungseinrichtung unterstützt und berät Sie gerne in Ihrer konkreten Situation.
Zum einen erhalten Sie die Möglichkeit, von ausgebildeten und mit den Strukturen der Universität vertrauten Personen beraten und unterstützt zu werden. Zum anderen verfolgt die Freie Universität alle gemeldeten Vorfälle konsequent. Darüber hinaus positioniert sich die Hochschule mit dieser Webseite, der Einrichtung der Arbeitsgruppe Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie der 2015 verabschiedeten Richtlinie klar gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Der Schutz der Betroffenen und die Prävention durch eine öffentliche Auseinandersetzung mit der Thematik sowie klare Richtlinien stellen für die Freie Universität Berlin zentrale Elemente zur Bekämpfung von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und damit zur Förderung eines respektvollen Miteinanders dar.