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Welche Rechte habe ich, wenn ich sexualisierte Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt erfahren habe?

Abhängig von dem konkreten Vorfall haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, gegen den oder die Täter*in vorzugehen. Zunächst haben Sie in jedem Fall das Recht, "Nein!" zu sagen, Grenzen zu ziehen und sich gegen Grenzverletzungen zu wehren. Darüber hinaus können Sie auf Basis bundes- und landesweiter sowie universitätsinterner Gesetze und Richtlinien gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt vorgehen. Abhängig von dem konkreten Vorfall haben Sie die Möglichkeit, den oder die Täter*in strafrechtlich verfolgen zu lassen. Hier finden Sie eine erste Übersicht über Gesetze und Richtlinien, die Regelungen zu sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt enthalten. Die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt, eine Frauenbeauftragte oder eine andere Beratungseinrichtung unterstützt und berät Sie gerne in Ihrer konkreten Situation.