Springe direkt zu Inhalt

Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation

Studienbeginn ist regulär zum Wintersemester. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15.08. desselben Jahres vollständig vorliegen, um zugelassen werden zu können. Die Bewerbungsfristen können Sie der allgemeinen Website zu Informationen zur Bewerbungen an der FU entnehmen.

Eine Bewerbung zum Sommersemester ist nur für ein höheres Fachsemester möglich. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium muss vorliegen.
  • Die Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
  • Darüber hinaus müssen weitere Leistungen absolviert sein, die dem Umfang eines Semesters entsprechen. Für das zweite Fachsemester wären dies zum Besipiel 30 LP, für das dritte Fachsemester 60 LP. Diese Leistungen sind also zusätzlich zu den Leistungen für die Zugangsvoraussetzungen zum ersten Fachsemester nachzuweisen.
  • Diese weiteren Leistungen müssen auch Inhalte aus der Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik abdecken, da dies zwingende Inhalte im Masterstudium sind.

Der Studienbeginn zum 1. Fachsemester ist nur im Wintersemester möglich.

Erste Informationen zur Bewerbung und Zulassung finden Sie hier.

Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden, da anderenfalls keine Bearbeitung erfolgt. Sie werden nicht über etwaige fehlende Teile hingewiesen.

Dem Bewerbungsprozess vorausgehend können Sie uns Ihre Unterlagen zukommen lassen, um zu überprüfen, ob eine Bewerbung sinnvoll ist. Dazu schicken Sie bitte das ausgefüllte Selbstauskunftsformular an uns zurück. Ebenfalls benötigen wir ein Zeugnis Ihres abgeschlossenen Studiums mit einem Transcript of Records, das möglichst detailliert auflistet, was wann wo in welchem Umfang und mit welcher Note abgeschlossen wurde. Ein Lebenslauf kann ebenfalls hilfreich sein. Das Selbstauskunftsformular finden Sie auf der Übersichtsseite zum Q-Master.

Nein, ohne die erforderlichen mindestens 20 LP im Zweitfach ist keine Teilnahme möglich. Die Idee hinter dem Q-Master-Studiengang ist, dass ein Großteil der erforderlichen Qualifikationen bereits vorhanden ist, sodass Sie sich während des Studiums idealerweise nur noch mit dem Zweitfach und dem erziehungswissenschaftlichen Teil, den Fachdidaktiken in beiden Fächern und Deutsch als Zweitsprache beschäftigen müssen.

Um die von der ständigen Kultusministerkonferenz (KMK) geforderte Anzahl an Punkten zu gewährleisten, müssen wir auf dem Vorhandensein der 110 LP bestehen, da es sonst nicht möglich ist, einen KMK-konformen Abschluss zu erreichen.

Nein, das ist nicht möglich. Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Q-Masters sollen Sie die gleichen Qualifikationen aufweisen, wie Absolvent*innen des regulären Master of Education. Dies setzt voraus, dass die Bestimmungen der Kultusministerkonferenz eingehalten werden. Diese Bestimmungen sehen zwingend zwei Fächer vor.

Es kann kein abweichendes Fach zugelassen werden, weder als Erst- noch als Zweitfach. Die Auswahl der Fächer und deren Kombination ist verbindlich.

Eine Ausweitung des Angebots ist momentan nicht geplant.

Nein, das ist momentan leider nicht möglich.

Die Bezeichnung von Studiengängen und Schulfächern ist nicht immer deckungsgleich. Fachrelevante Qualifikationen können auch im Rahmen anderer Studiengänge erworben worden sein. Es können auch Leistungen eingebracht werden, die im Rahmen anderer – auch nicht beendeter – Studiengänge stammen. Oftmals werden gerade in interdisziplinär ausgerichteten Studiengängen Module belegt, die für eine Anrechnung infrage kommen. Das Einfachste ist, das ausgefüllte Selbstauskunftsformular inklusive Transcript bzw. Zeugnissen per Mail zu schicken, damit wir eine erste Einschätzung treffen können. Kontaktdaten und das Selbstauskunftsformular finden Sie auf der Übersichtsseite zum Q-Master.

Die Leistungspunkte sind so definiert, dass sie eine Abschätzung erlauben, wie viel Zeit notwendig ist, um eine bestimmte Anzahl von ihnen zu erreichen. Dabei entspricht ein Punkt einem Zeitaufwand von 30 Stunden.

Eine Umrechnungshilfe finden Sie im Selbstauskunftsformular auf der Übersichtsseite zum Q-Master.

Für die Bewerbung zum Studium werden Deutschkenntnisse auf der Stufe C1 des GER gefordert, dies entspricht dem Niveau 4 in allen vier Teilbereichen des TestDaF. Für weitere Informationen (u.a. zu alternativen Zertifikaten) beachten Sie bitte die Hinweise auf der Homepage der FU.

Sollten Sie zudem als zweites Fach im Q-Master Deutsch wählen wollen, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf der Stufe C2 des GER. Informationen hierzu finden Sie in der Zugangssatzung für den Q-Master unter "Zugangsvoraussetzungen für den Q-Master".

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss über einen der gängigen zertifizierten Tests nachgewiesen werden. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es zum Beispiel für Personen mit entsprechenden Studienabschlüssen oder zweijähriger nachgewiesener Berufstätigkeit in einem Land mit der Zielsprache. Informationen hierzu finden Sie in der Zugangssatzung des Q-Masters unter "Zugangsvoraussetzungen für den Q-Master".

Für Erstanfragen und das Selbstauskunftsformular nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: qmaster@dse.fu-berlin.de

Zum Thema Quereinstieg berät Sie gerne das DSE-Studienbüro. Sprechzeiten können Sie der Website entnehmen.

Momentan gibt es für den Q-Master keine Zulassungsbeschränkungen. Das heißt, alle Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussertzungen erfüllen, können zugelassen werden.

Die Verteilung der Studienplätze erfolgt allerdings nach der Verfügbarkeit freier Plätze und die Anzahl der Bewerbungen an der Freien Universität Berlin und wird jedes Jahr neu berechnet. Für die Zukunft ist eine genaue Vorhersage daher nicht möglich.

Studienverlauf

Es fallen keine Studiengebühren an, sondern nur der Semesterbeitrag, der in der Regel auch ein Semesterticket (Fahrkarte für Berlin) beinhaltet. Informationen zum Semesterbeitrag, zur Höhe und Zusammensetzung des Betrages finden Sie auf den Websites der Studierendenverwaltung.

Studierenden des Q-Masters in MINT Fächern steht das Berliner-Lehramt-Stipendium (BerLeS) zur Verfügung. Außerdem steht allen Q-Master Studierenden das reguläre Förderinstrumentarium zur Verfügung, das auch für alle anderen Studierenden verfügbar ist. Dazu zählen unter anderem das Bafög und Stipendien. Bei der Bafög-Förderung ist grundsätzlich eher Pessimismus angebracht, da es sich in den meisten Fällen um ein Zweitstudium handelt, das generell nicht gefördert wird.

Grundsätzlich ist es möglich, das Studium in Teilzeit zu absolvieren. Dadurch verlängert sich aber die Studienzeit. Allgemeine Informationen zum Teilzeitstudium können Sie der Website der Studierendenverwaltung entnehmen.

Über Auswirkungen auf den Studienverlauf können Sie sich, sobald Sie eine Zulassung haben und sich immatrikulieren, bei der Informationsveranstaltung zum Q-Master vor Vorlesungsbeginn informieren.

Der Stundenplan wird für jede*n Studierende*n individuell festgelegt, da die eingebrachten Leistungen teils erheblich differieren. Demnach sind Vorhersagen über die Gestaltung des Stundenplans im Vorhinein nicht möglich. Außerdem werden bestimmte Lehrveranstaltungen nur einmal im Jahr und nicht jedes Semester angeboten, sodass dies im Stundenplan berücksichtigt werden muss.

Detaillierte Informationen zum Praxissemester finden Sie auf der Übersichtsseite zum Praxissemester.

Beachten Sie bitte insbesondere, dass der Start des Praxissemester innerhalb der ersten fünf Schultage des beginnenden Schuljahres, frühestens jedoch am 1. September erfolgt und parallel Pflichtveranstaltungen an der FU stattfinden. Das Schulpraktikum und die begleitenden Veranstaltungen an der Universität beginnen somit bereits Anfang September.

Dies ist grundsätzlich möglich. Informationen dazu erhalten Sie vom Praktikumsbüro, sobald Sie im Q-Master immatrikuliert sind. Informationen dazu finden Sie auch auf der Übersichtsseite zum Praxissemester.

Im Bereich Erziehungswissenschaft und Deutsch als Zweitsprache/Sprachbildung sind insgesamt 26 LP zu erbringen, die sich wie folgt verteilen:

Jeweils 5 LP in den Modulen 1. Lernförderung und Motivation, 2. Pädagogische Diagnostik, 3. Deutsch als Zweitsprache. Alle diese Module bestehen aus einer Vorlesung und einem Seminar, abgeschlossen werden sie jeweils mit einer Klausur.

Des Weiteren belegen Sie im Praxissemester das Modul Lernforschungsprojekt im Umfang von 11 LP durch. Das Modul setzt sich aus den beiden inhaltlichen Schwerpunkten Erziehungswissenschaft (8 LP) und Sprachbildung/Deutsch als Zweitsprache (3 LP) zusammen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Übersichtsseite zum Praxissemester.

Der exakte Aufbau der Module kann der Studien- und Prüfungsordnung zum regulären Masterstudiengang ISS/Gymnasium entnommen werden. Als Service haben wir außerdem Checklisten für den Q-Master erstellt, die eine Übersicht der zu belegenden Module und ihrem Aufbau darstellen.

Nach dem Studium

Der Einsatz an der zukünftigen Schule richtet sich nach den dortigen Erfordernissen. Darüber können wir keine Vorhersage treffen.

Grundsätzlich handelt es sich beim Q-Master um einen akkreditierten Masterstudiengang, der einen vollwertigen Masterabschluss darstellt.

Der Q-Master berechtigt Sie auf jeden Fall zur Aufnahme des Referendariats an Schulen im Land Berlin. Zudem haben sich in der Kultusministerkonferenz die anderen Bundesländer drauf verständigt, den Q-Master als Voraussetzung für das Referendariat anzuerkennen, sollten es in den studierten Fächern einen entsprechenden Einstellungsbedarf geben.