Teilzeitstudium
Wenn Sie das vorhandene Lehr- und Betreuungsangebot als Teilzeitstudierende*r in Anspruch nehmen möchten, können Sie dieses im Rahmen der fristgerechten Immatrikulation bzw. Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Semesterbeginn (01.04. oder 01.10.), beantragen. Die Höhe der Semestergebühren und -beiträge ändert sich während eines Teilzeitstudiums nicht.
Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als ganze Hochschulsemester gezählt.
Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum besteht nicht. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Studienfachberatung in Ihrem Fachbereich, um ggf. den Stundenplan für Ihr Teilzeitstudium abzustimmen.
Zur Beantragung eines Teilzeitstudiums genügt die fristgerechte Stellung des Antrages. Auf Antrag kann vom Semesterticket semesterweise befreit werden. Die Semestergebühren und -beiträge sind zu jeder Rückmeldung fristgerecht zu zahlen.
Der Antrag auf Teilzeitstudium ist bis spätestens zum Semesterbeginn (01.04. bzw. 01.10.) bei der Studierendenverwaltung einzureichen.Das Teilzeitstudium gilt für die Dauer Ihres Studiums. Teilen Sie uns bitte im Rahmen der Rückmeldefrist mit, dass Sie Ihr Studium im Vollzeitstudium fortsetzen möchten. Hierzu ist ein formloses Schreiben per Brief oder per E-Mail ausreichend.
Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außeruniversitärer Stellen haben, die Sie in Anspruch nehmen, wie z. B. BAföG, Kindergeld, Krankenversicherung, Wohnberechtigungen, Steuerangelegenheiten, Aufenthaltserlaubnis usw.
Klären Sie bitte die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf die angegebenen Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab.
Sofern in einer Studienordnung für einen Studiengang, insbesondere für ein weiterbildendes Studium, ausschließlich die Form des Teilzeitstudiums neben einer beruflichen Tätigkeit oder neben einer vergleichbaren zeitlichen Belastung vorgesehen ist, werden Studienbewerber:innen als Teilzeitstudierende automatisch für die gesamte Regelstudienzeit immatrikuliert. Somit ist keine separate Antragsstellung notwendig.
Promotionsstudierende reichen bitte den Antrag auf Teilzeitstudium zusammen mit einer Zustimmung des Promotionsausschusses ein.