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Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation

Studienbeginn ist regulär zum Wintersemester. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15.08. desselben Jahres vollständig vorliegen, um zugelassen werden zu können. Die Bewerbungsfristen können Sie der allgemeinen Website zu Informationen zur Bewerbungen an der FU entnehmen.

Eine Bewerbung zum Sommersemester ist nur für ein höheres Fachsemester möglich. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium muss vorliegen.
  • Die Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
  • Darüber hinaus müssen weitere Leistungen absolviert sein, die dem Umfang eines Semesters entsprechen. Für das zweite Fachsemester wären dies zum Besipiel 30 LP, für das dritte Fachsemester 60 LP. Diese Leistungen sind also zusätzlich zu den Leistungen für die Zugangsvoraussetzungen zum ersten Fachsemester nachzuweisen.
  • Diese weiteren Leistungen müssen auch Inhalte aus der Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik abdecken, da dies zwingende Inhalte im Masterstudium sind.

Der Studienbeginn zum 1. Fachsemester ist nur im Wintersemester möglich.

Erste Informationen zur Bewerbung und Zulassung finden Sie hier.

Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden, da anderenfalls keine Bearbeitung erfolgt. Sie werden nicht über etwaige fehlende Teile hingewiesen.

Dem Bewerbungsprozess vorausgehend können Sie uns Ihre Unterlagen zukommen lassen, um zu überprüfen, ob eine Bewerbung sinnvoll ist. Dazu schicken Sie bitte das ausgefüllte Selbstauskunftsformular an uns zurück. Ebenfalls benötigen wir ein Zeugnis Ihres abgeschlossenen Studiums mit einem Transcript of Records, das möglichst detailliert auflistet, was wann wo in welchem Umfang und mit welcher Note abgeschlossen wurde. Ein Lebenslauf kann ebenfalls hilfreich sein. Das Selbstauskunftsformular finden Sie auf der Übersichtsseite zum Q-Master.

Nein, ohne die erforderlichen mindestens 20 LP im Zweitfach ist keine Teilnahme möglich. Die Idee hinter dem Q-Master-Studiengang ist, dass ein Großteil der erforderlichen Qualifikationen bereits vorhanden ist, sodass Sie sich während des Studiums idealerweise nur noch mit dem Zweitfach und dem erziehungswissenschaftlichen Teil, den Fachdidaktiken in beiden Fächern und Deutsch als Zweitsprache beschäftigen müssen.

Um die von der ständigen Kultusministerkonferenz (KMK) geforderte Anzahl an Punkten zu gewährleisten, müssen wir auf dem Vorhandensein der 110 LP bestehen, da es sonst nicht möglich ist, einen KMK-konformen Abschluss zu erreichen.

Nein, das ist nicht möglich. Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Q-Masters sollen Sie die gleichen Qualifikationen aufweisen, wie Absolvent*innen des regulären Master of Education. Dies setzt voraus, dass die Bestimmungen der Kultusministerkonferenz eingehalten werden. Diese Bestimmungen sehen zwingend zwei Fächer vor.

Es kann kein abweichendes Fach zugelassen werden, weder als Erst- noch als Zweitfach. Die Auswahl der Fächer und deren Kombination ist verbindlich.

Eine Ausweitung des Angebots ist momentan nicht geplant.

Nein, das ist momentan leider nicht möglich.

Die Bezeichnung von Studiengängen und Schulfächern ist nicht immer deckungsgleich. Fachrelevante Qualifikationen können auch im Rahmen anderer Studiengänge erworben worden sein. Es können auch Leistungen eingebracht werden, die im Rahmen anderer – auch nicht beendeter – Studiengänge stammen. Oftmals werden gerade in interdisziplinär ausgerichteten Studiengängen Module belegt, die für eine Anrechnung infrage kommen. Das Einfachste ist, das ausgefüllte Selbstauskunftsformular inklusive Transcript bzw. Zeugnissen per Mail zu schicken, damit wir eine erste Einschätzung treffen können. Kontaktdaten und das Selbstauskunftsformular finden Sie auf der Übersichtsseite zum Q-Master.

Die Leistungspunkte sind so definiert, dass sie eine Abschätzung erlauben, wie viel Zeit notwendig ist, um eine bestimmte Anzahl von ihnen zu erreichen. Dabei entspricht ein Punkt einem Zeitaufwand von 30 Stunden.

Eine Umrechnungshilfe finden Sie im Selbstauskunftsformular auf der Übersichtsseite zum Q-Master.

Für die Bewerbung zum Studium werden Deutschkenntnisse auf der Stufe C1 des GER gefordert, dies entspricht dem Niveau 4 in allen vier Teilbereichen des TestDaF. Für weitere Informationen (u.a. zu alternativen Zertifikaten) beachten Sie bitte die Hinweise auf der Homepage der FU.

Sollten Sie zudem als zweites Fach im Q-Master Deutsch wählen wollen, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf der Stufe C2 des GER. Informationen hierzu finden Sie in der Zugangssatzung für den Q-Master unter "Zugangsvoraussetzungen für den Q-Master".

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss über einen der gängigen zertifizierten Tests nachgewiesen werden. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es zum Beispiel für Personen mit entsprechenden Studienabschlüssen oder zweijähriger nachgewiesener Berufstätigkeit in einem Land mit der Zielsprache. Informationen hierzu finden Sie in der Zugangssatzung des Q-Masters unter "Zugangsvoraussetzungen für den Q-Master".

Für Erstanfragen und das Selbstauskunftsformular nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: qmaster@dse.fu-berlin.de

Zum Thema Quereinstieg berät Sie gerne das DSE-Studienbüro. Sprechzeiten können Sie der Website entnehmen.

Momentan gibt es für den Q-Master keine Zulassungsbeschränkungen. Das heißt, alle Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussertzungen erfüllen, können zugelassen werden.

Die Verteilung der Studienplätze erfolgt allerdings nach der Verfügbarkeit freier Plätze und die Anzahl der Bewerbungen an der Freien Universität Berlin und wird jedes Jahr neu berechnet. Für die Zukunft ist eine genaue Vorhersage daher nicht möglich.