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Ziele und Auftrag

Vier weiße, nach oben zeigende Pfeile auf einer Holzwand

Symbolbild Ziele und Aufgaben
Bildquelle: Jungwoo Hong, unsplash.com / CC0

Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit gehören ebenso zum Selbstverständnis der Freien Universität Berlin wie die Reflexion von Geschlecht als analytischer Kategorie in Forschung und Lehre. Dazu zählt nicht nur das Streben nach einer gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen in allen Statusgruppen und Qualifikationsstufen, sondern ebenso die Analyse und Veränderung exkludierender Strukturen. Ziel ist ein Kulturwandel hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder der Universität unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung.

Gemäß § 59, 8 Berliner Hochschulgesetz wirken die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen "auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen in der Hochschule und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Mitglieder der Hochschule" hin. Auf zentraler wie auf dezentraler Ebene sind sie nicht an fachliche Weisungen gebunden und können ihr Amt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags eigenständig gestalten.

Das Team geschlechter*gerecht berät und unterstützt die Hochschulleitung und die zentralen Gremien bei der Umsetzung des staatlichen Gleichstellungsauftrags. Es kooperiert mit den Gleichstellungsakteur*innen in allen Bereichen der Hochschule, die durch die Gleichstellungsstrukturen der Freien Universität organisiert und vernetzt sind.

Zentrale Themen sind die Gestaltung von Steuerungsinstrumenten, die Entwicklung von Förderprogrammen, Beratung, Vernetzung und Qualifizierung, die Analyse aktueller Entwicklungen sowie eine strategische Öffentlichkeitsarbeit. Mit allen Aktivitäten des Teams Zentrale Frauenbeauftragte ist das Ziel verbunden, über individuelle Frauenförderung hinaus zu einer geschlechtergerechten Organisationskultur beizutragen und strukturelle Ungleichheiten zu beseitigen.