Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche dienen dazu, Studierende, die einer besonderen Belastung ausgesetzt sind, eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium zu ermöglichen. Studierende mit besonderen Herausforderungen können an ihre persönliche Situation angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen beantragen. Erst die offizielle Genehmigung schafft für Dozierende wie Studierende Rechtssicherheit. Nachteilsausgleiche, die im Bachelor genehmigt wurden, sind im Master nicht mehr gültig.
Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
Gemäß § 11 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung gehören hierzu Studierende, „die durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft machen, dass sie oder er wegen Behinderungen im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX oder wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, eine Leistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der vorgesehenen Zeit abzulegen.“
Wie läuft das Antragsprozedere?
Nehmen Sie das Verfahren in Angriff, sobald Sie im jeweiligen Studiengang immatrikuliert sind, damit der Nachteilsausgleich rechtzeitig zur Prüfungsphase vorliegen:
- Zuerst benötigen Sie ein aktuelles ärztliches Attest/Gutachten/Nachweis, welche Folgen die Behinderung bzw. die Beeinträchtigung für das Studium und/oder für die Prüfungen haben.
- Damit lassen Sie sich in der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen an der Freien Universität Berlin beraten und holen dort ein entsprechendes Empfehlungsschreiben ein.
- Diese Dokumente (Empfehlungsschreiben der Beratungsstelle und aktuelles ärztliches Attest/Gutachten/Nachweis) reichen Sie mit einem formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich an den zuständigen Prüfungsausschuss per E-Mail an das zuständige Prüfungsbüro ein (siehe unten).
- Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses prüft den Antrag und die erforderlichen Unterlagen sehr ausführlich und legt den/die Nachteilsausgleich/e entsprechend fest. Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu 4 Wochen dauern.
Welche Anlaufstelle ist zuständig?
Bachelor für das Lehramt an ISS/Gymnasien:
- Im Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW, 30 LP) berät Sie das Prüfungsbüro LBW und nimmt Ihren formlosen Antrag an den DSE-Prüfungsausschuss per E-Mail entgegen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich inkl. der oben genannten Dokumente zusätzlich an den Prüfungsausschuss Ihres Kernfachs 90 LP und Modulangebots 60 LP über das zuständige Prüfungsbüro Ihres jeweiligen Faches einreichen müssen.
Bachelor Grundschulpädagogik:
- Im Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW, 30 LP) berät Sie das Prüfungsbüro LBW und nimmt Ihren formlosen Antrag an den DSE-Prüfungsausschuss per E-Mail entgegen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich inkl. der oben genannten Dokumente zusätzlich an den Prüfungsausschuss Ihres Bachelorstudiengangs Grundschulpädagogik über das zuständige Prüfungsbüro für den BA Grundschulpädagogik einreichen müssen.
Master of Education für das Lehramt an ISS/Gymnasien:
- Für alle Studiengangsbestandteile des Masters stellen Sie Ihren formlosen Antrag an den DSE-Prüfungsausschuss per E-Mail ans Prüfungsbüro M.Ed. ISS/Gymnasium.
Master of Education für das Lehramt an Grundschulen:
- Für alle Studiengangsbestandteile des Masters stellen Sie Ihren formlosen Antrag an den DSE-Prüfungsausschuss per E-Mail ans Prüfungsbüro M.Ed. Grundschule.
