Beendigung der Förderung
Sie sind verpflichtet, uns unmittelbar über die Beendigung Ihres Studiums in Kenntnis zu setzen.
Das Stipendium endet innerhalb des bewilligten Förderzeitraums mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin
- die Hochschulausbildung erfolgreich beendet hat; dies ist der Fall, wenn das Gesamtergebnis des erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts dem Stipendiaten oder der Stipendiatin bekannt gegeben wird (z.B. in Form eines Abschlusszeugnisses).
- das Studium abgebrochen hat,
- die Fachrichtung gewechselt hat oder
- exmatrikuliert wird.
In jedem Fall endet die Förderung mit dem Ende des bewilligten Förderzeitraums.
Sie sind verpflichtet, uns folgende Mitteilung zu machen: Bitte teilen Sie uns spätestens einen Monat vorab das Datum mit, zu dem einer der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft. Zum Beispiel das Datum, zu dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbringen werden (z.B. Abgabedatum der Abschlussarbeit).
Bitte beachten Sie, dass wir, wenn Sie uns nicht rechtzeitig hierüber in Kenntnis setzen, den Betrag für eventuell unrechtmäßig ausgezahlte Förderungsmonate zurückfordern müssen.
Ja. Das Stipendium endet grundsätzlich mit einem erfolgreichen Studienabschluss, also auch mit dem Abschluss des Bachelorstudiums. Sie können sich zum nächsten Wintersemester erneut für eine Förderung für Ihr Masterstudium bewerben. Bitte reichen Sie alle Ihre Unterlagen erneut ein. Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Bei einem Hochschulwechsel in dieselbe Fachrichtung wird ein Übergangssemester gewährt, d. h., das Stipendium wird ein Semester lang fortgezahlt. Dies gibt dem Studierenden die Möglichkeit, sich an der neuen Hochschule um ein Deutschlandstipendium oder eine andere Förderung zu bewerben. Dies gilt sowohl für einen Wechsel an eine Hochschule im Inland als auch an eine Hochschule im Ausland.
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall umgehend.