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Verlängerung der Förderung

Die Förderungshöchstdauer ist an die Regelstudienzeit Ihres Studiums gekoppelt, die sich auf die Anzahl der Fachsemester bezieht.

Waren Sie z.B. ein Semester vom Studium beurlaubt, wird dieses nur auf die Anzahl Ihrer Hochschulsemester, nicht Ihrer Fachsemester angerechnet. Das heißt: Ein Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gewertet und demzufolge auch nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Bitte beachten Sie hierzu auch die "Änderung der Regelstudienzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie", die Sie im Campus Management finden.

Das Deutschlandstipendium wird immer zunächst für ein Jahr vergeben. Die maximale Förderungsdauer endet am Ende der Regelstudienzeit. Für Ausnahmen siehe hier.

Der Bewilligungszeitraum kann im Rahmen der Regelstudienzeit um 1 oder 2 Semester verlängert werden unter dem Vorbehalt, dass Stipendiat*innen im Rahmen einer Leistungsüberprüfung (s.u.) nachweisen, dass ihre Studienleistungen die Weiterförderung rechtfertigen und unter dem Vorbehalt, dass die privaten Fördermittel für das Stipendium weiterhin zur Verfügung stehen.

Im Zuge der Leistungsüberprüfung, die während des Sommersemesters stattfindet, senden wir Ihnen ein Formblatt zu, in dem Sie angeben können, dass Sie nach dem Ende Ihres im Stipendienbescheid angegeben Förderzeitraums, weitergefördert werden möchten.

Zudem müssen Sie im Zuge der Leistungsüberprüfung Ihre Studienleistungen nachweisen. Siehe hier. Wenn Ihre Studienleistungen die Weiterförderung rechtfertigen, wenn Sie weiterhin in Regelstudienzeit studieren und unter dem Vorbehalt, dass die privaten Fördermittel für das Stipendium weiterhin zur Verfügung stehen, wird Ihre Förderung jeweils für ein 1 bzw. 2 Semester verlängert. Die Regelstudienzeit bezieht sich auf die Anzahl der Fachsemester, nicht der Hochschulsemester.

Bitte beachten Sie bzgl. Ihrer individuellen Regelstudienzeit auch die "Änderung der Regelstudienzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie", die Sie im Campus Management finden.

Die Förderung durch das Deutschlandstipendium erfolgt regulär ausschließlich innerhalb der Regelstudienzeit. Studierende müssen sich während des gesamten Förderzeitraums in Regelstudienzeit ihres geförderten Studiengangs befinden. Die Regelstudienzeit bezieht sich auf die Anzahl der Fachsemester, nicht der Hochschulsemester. Bitte beachten Sie bzgl. Ihrer individuellen Regelstudienzeit auch die "Änderung der Regelstudienzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie", die Sie im Campus Management finden.
Nur bei schwerwiegenden Gründen für eine Überschreitung der Regelstudienzeit kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden. Diese lauten:

  • Behinderung
  • Chronische Krankheit
  • Schwangerschaft beziehungsweise Pflege und Erziehung eines Kindes
  • Pflege eines Angehörigen
  • Fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt während des Förderzeitraums
  • Unverschuldete nachweisbare Verzögerung des Studiums
  • Unverschuldete nachweisbare Verzögerung des Studiums aufgrund der Ausübung einer Spitzensportart

Für alle Fälle müssen entsprechende Nachweise erbracht werden.


Sie erhalten bis zum Ende des Sommersemesters eine Rückmeldung von uns, ob sie ab dem darauffolgenden Wintersemester weitergefördert werden können.

Die Förderzusage, der privaten Stifter*innen sind in der Regel zeitlich auf 12 Monate begrenzt und nicht an die Studiendauer der geförderten Stipendiat*innen geknüpft. Wenn ein/e Stifter*in nicht weiter fördert, ist diese Entscheidung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen völlig unabhängig von Ihrer Person.

Falls die Förderung für Ihr Stipendium ausläuft, erhalten Sie gegen Ende des Sommersemesters eine Information von uns. Sie haben dann die Möglichkeit, sich erneut um ein Deutschlandstipendium zu bewerben. Sie müssen sich im Bewerbungszeitraum für immatrikulierte Studierende erneut bewerben. Der Bewerbungszeitraum wird voraussichtlich im Mai hier bekanntgegeben.

Der Berliner Senat hat festgelegt, dass das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 nicht auf die Fachstudienzeit angerechnet werden. Für Studierende, die im Sommer- und Wintersemester nicht alle eingeplanten Lehrveranstaltungen belegen und Prüfungen ableisten können, wirkt sich dies bezüglich der Einhaltung der Regelstudienzeit nicht nachteilig aus (vgl. Pressemitteilung der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung Berlin, LKRP, vom 03.04.2020, Pressemitteilung der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung Berlin, LKRP, vom 17.12.2020Pressemitteilung der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung Berlin, LKRP, vom 14.04.2021 und Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, vom 13.01.2022)

Für das Deutschlandstipendium bedeutet dies: Durch die Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020, des Wintersemesters 2020/21, des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/22 auf die Fachstudienzeit, verlängert sich Ihre Regelstudienzeit um vier Semester, sofern Sie in allen vier Semestern immatrikuliert waren. Folglich verschiebt sich auch die Förderungshöchstdauer, die an die Regelstudienzeit des Studiengangs gekoppelt ist um bis zu vier Semester.
Beispiel: Betrug die Förderungshöchstdauer für ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern bisher maximal 6 Semester, verlängert sie sich nun auf 10 Semester.
Haben Sie im Wintersemester 2020/21 ein neues Studium an der Freien Universität Berlin aufgenommen, verlängert sich Ihre Regelstudienzeit lediglich um drei Semester.

Bitte beachten Sie hierzu auch die "Änderung der Regelstudienzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie", die Sie im Self-Service der Studierendenverwaltung finden.

Für eine Weiterförderung gelten weiterhin die Voraussetzungen, dass sie nur gewährt werden kann, wenn Ihre Studienleistungen die Weiterförderung rechtfertigen (siehe Leistungsüberprüfung) und unter dem Vorbehalt, dass die privaten Fördermittel für das Stipendium weiterhin zur Verfügung stehen. 

 

Regulär muss sich nach dem Abschluss eines Studiums (z.B. Bachelors), für ein weiteres Studium (z.B. Master) erneut um ein Deutschlandstipendium beworben werden. Endet Ihr Bachelorstudium an der Freien Universität im Wintersemester, Sie beginnen aber ein konsekutives Masterstudium an der Freien Universität Berlin zum darauffolgenden SoSe, gilt folgendes:

Da eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium nur zum Wintersemester möglich ist, haben wir eine Überbrückungsmöglichkeit geschaffen, die ermöglicht, dass Sie zwei Semester durch das Deutschlandstipendium (das letzte Semester im Bachelor (WiSe) und das erste Semester im Master (SoSe)) gefördert werden können. Bitte füllen Sie dafür diesen Antrag aus und schicken ihn mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester bis spätestens 15.03. per E-Mail an uns. Bitte beachten Sie die Hinweise in dem Antragsformular. Sie müssen sich für das zweite Fachsemester Ihres Masterstudiums erneut um ein Deutschlandstipendium bewerben.