Warum kommt das zweite Prüfgremium zu einem anderen Ergebnis als das erste Prüfgremium?
Beide Prüfgremium kommen zu dem Ergebnis, dass im Falle der Dissertation Täuschung und zumindest bedingter Vorsatz vorlag und dass die Arbeit nicht den Vorgaben der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht. In einer Gesamtbewertung kam das erste Prüfgremium zu der Empfehlung, das Mittel der Rüge zu nutzen, den Doktorgrad aber nicht zu entziehen. Die drei Rechtsgutachten, nach denen das Präsidium schlussfolgerte, es sei allenfalls in einem minderschweren Fall eine Rüge möglich, lagen zu dem Zeitpunkt der Empfehlung des ersten Prüfgremiums und der Entscheidung des Präsidiums noch nicht vor. Das zweite Prüfgremium konnte die nunmehr erkannte Rechtslage durch die drei vorliegenden Gutachten nutzen und seine Empfehlung vor diesem Hintergrund ausrichten.
Das Präsidium stellte in Kenntnis der drei Gutachten und auf Basis des Berichts des zweiten Prüfgremiums fest, dass kein minderschwerer Fall vorliegt und entschied daher am 8. Juni 2021, die Rüge-Entscheidung aufzuheben und den Doktorgrad zu entziehen.