Hat die Freie Universität Berlin vor der Veranstaltung Maßnahmen ergriffen?
Das Präsidium hat den AStA als zuständig für den Ort, an dem die Veranstaltung stattfinden soll, im Vorfeld auf die Verantwortung als gewählte Studierendenvertretung der Freien Universität hingewiesen. Die Selbstverwaltung der Studierendenschaften ist ein wichtiger Bestandteil der Berliner Hochschullandschaft und trägt dazu bei, dass die Studierenden aktiv an der Gestaltung ihres Studiums und ihres Hochschullebens mitwirken können. Der AStA wurde an die gemeinsame Verpflichtung aller Hochschulangehörigen erinnert, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu gewährleisten. Dies regelt neben dem BerlHG auch die Antidiskriminierungssatzung der Freien Universität Berlin. Dabei wurde auch auf den Titel und die Tatsache verwiesen, dass der Begriff 'Intifada' hochgradig umstritten ist und in vielfacher Lesart für gewaltsamen Widerstand mit zahlreichen zivilen Opfern verbunden ist und von vielen Menschen als bedrohlich oder einschüchternd empfunden wird.
Die Veranstaltungseinladung wurde juristisch geprüft. Eine Absage oder ein Eingriff wäre bei strafrechtlich relevanten Äußerungen möglich gewesen. Jedoch ist die Verwendung des Begriffes „Intifada“ an sich nicht strafbar. Ebenso konnten keine Verstöße, Aufrufe zu Gewalt oder ähnliche strafbare Handlungen in der Einladung festgestellt werden. Die reine Verwendung des Begriffes ist rechtlich nicht mit einem Gewaltaufruf gleichzusetzen. (Letzte Aktualisierung: 16.07.2025)