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Veranstaltung am 15. Juli 2025

Nein. Die Freie Universität Berlin hat die Veranstaltung weder organisiert noch genehmigt. Sie findet in selbstverwalteten Räumen des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) statt.

Als gewählte Studierendenvertretung entscheidet der AStA eigenständig über Nutzung und Vergabe seiner Räume. Der AstA hat sich vertraglich verpflichtet, die Verbreitung von politisch extremem, rassistischem, antisemitischem oder antidemokratischem Gedankengut in seinen Räumlichkeiten zu unterbinden. Die Universitätsleitung hat den AStA erneut auf seine Verantwortung hingewiesen und darüber hinaus auf den entsprechenden Passus im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) sowie auf die Antidiskriminierungssatzung der Freien Universität verwiesen.

Sofern in Räumen der Freien Universität Berlin getätigte Äußerungen strafrechtliche Relevanz haben, werden die Hinweise an die entsprechenden Behörden weitergegeben. Ein rechtskräftiges Urteil kann weitere dienst-, studien- oder hochschulrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sofern sie gegen geltendes Recht oder universitäre Ordnungen verstoßen. Dies gilt gleichermaßen für Lehrende, Studierende und Gäste.

Die Freie Universität Berlin steht klar und unmissverständlich gegen jede Form von Antisemitismus und Rassismus. Entsprechende Äußerungen oder Vorfälle werden mit juristischen Mitteln verfolgt.

Das Präsidium hat den AStA als zuständig für den Ort, an dem die Veranstaltung stattfinden soll, im Vorfeld auf die Verantwortung als gewählte Studierendenvertretung der Freien Universität hingewiesen. Die Selbstverwaltung der Studierendenschaften ist ein wichtiger Bestandteil der Berliner Hochschullandschaft und trägt dazu bei, dass die Studierenden aktiv an der Gestaltung ihres Studiums und ihres Hochschullebens mitwirken können. Der AStA wurde an die gemeinsame Verpflichtung aller Hochschulangehörigen erinnert, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu gewährleisten. Dies regelt neben dem BerlHG auch die Antidiskriminierungssatzung der Freien Universität Berlin. Dabei wurde auch auf den Titel und die Tatsache verwiesen, dass der Begriff 'Intifada' hochgradig umstritten ist und in vielfacher Lesart für gewaltsamen Widerstand mit zahlreichen zivilen Opfern verbunden ist und von vielen Menschen als bedrohlich oder einschüchternd empfunden wird.

Die Veranstaltungseinladung wurde durch das Rechtsamt der Freien Universität Berlin geprüft. Eine Absage oder ein Eingriff wäre bei strafrechtlich relevanten Äußerungen möglich gewesen. Jedoch ist die Verwendung des Begriffes „Intifada“ an sich nicht strafbar. Ebenso konnte das Rechtsamt keine Verstöße, Aufrufe zu Gewalt oder ähnliche strafbare Handlungen in der Einladung feststellen. Die reine Verwendung des Begriffes ist rechtlich nicht mit einem Gewaltaufruf gleichzusetzen. (Letzte Aktualisierung: 16.07.2025)

Sollte es im Verlauf der Veranstaltung zu Äußerungen gekommen sein, die eine strafrechtliche Relevanz haben, werden diese zur Anzeige gebracht und weitere Maßnahmen geprüft. Der AstA wurde aufgefordert, zu beanstandeten Äußerungen, die die Werte und Satzung der FU Berlin verletzen, Stellung zu nehmen. (Letzte Aktualisierung: 16.07.2025)